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Investitions- und Steuerförderungen bei Gebäudesanierungen waren zuletzt unterschiedlich. Jetzt hat der Bundestag steuerliche Regelungen angepasst.
Strombasierte Kraftstoffe und die Mitverarbeitung von biogenen Ölen sollen künftig auf die CO2-Minderungsquote angerechnet werden.
Die Opposition sieht die deutsche Wirtschaft durch zu viele Auflagen unter Druck. Doch der Antrag der Fraktion, eine "Bürokratiebremse" einzuführen, scheitert.