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CO2-Minderung im Verkehr : Neue Vorgaben für die Herstellung erneuerbarer Kraftstoffe

Strombasierte Kraftstoffe und die Mitverarbeitung von biogenen Ölen sollen künftig auf die CO2-Minderungsquote angerechnet werden.

15.03.2024
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2 Min

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz dient dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge. Mit der Neufassung der 37. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes reagiert die Regierung auf neue europäische Vorgaben für die Herstellung von flüssigen und gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biogenen Ursprungs für den Verkehr.

Bundestag stimmt der Neufassung zu

Am Donnerstag stimmte der Bundestag der Änderung zu: Für die von der Bundesregierung vorgelegte Verordnung stimmten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. CDU/CSU, AfD und die Gruppe Die Linke stimmten dagegen. Zur Abstimmung hatte der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine Beschlussempfehlung vorgelegt. Die Abgeordneten nahmen außerdem mehrheitlich eine Entschließung an, wonach die Bundesregierung unter anderem sicherstellen soll, "dass strombasierte, erneuerbare Kraftstoffe auch im Luft- und Langstreckenseeverkehr im Rahmen der Treibhausgasminderungs-Quote in hohem Maße gefördert werden".

Der Hauptfokus liegt auf dem Verkehrssektor

Für den Klimaschutz sei es essenziell, "dass wir in allen Sektoren so schnell wie möglich CO2-Neutralität erreichen", sagte Tessa Ganserer (Grüne) eingangs der Aussprache und fügte hinzu: Gerade im Verkehrsbereich sei man in manchen Bereichen auf absehbare Zeit auf flüssige Kraftstoffe angewiesen. "Deswegen schaffen wir heute die Voraussetzung zur Regelung der Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und der Mitverarbeitung von biogenen Ölen auf die CO2-Minderungsquote bei Treibstoffen im Verkehrsbereich."

Christian Hirte (CDU) forderte die Regierung dazu auf, "endlich auch zu ermöglichen, dass synthetische Kraftstoffe eine Chance haben. Wir wollen, dass regenerative Kraftstoffe, Biokraftstoffe, synthetische Kraftstoffe eine Chance haben."

SPD: Verordnung hilft Wasserstoffwirtschaft

Daniel Rinkert (SPD) erinnerte daran, dass mit dieser Verordnung auch der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft unterstützt werde. Und er erklärte auch, warum: Erneuerbare Kraftstoffe nichtbiogenen Ursprungs seien solche, die nicht aus biologischen Quellen, zum Beispiel Pflanzen, gewonnen, sondern aus nichtbiologischen Rohstoffen hergestellt würden, die erneuerbar seien, wie "zum Beispiel Wasserstoff ."

.Das sei ausnahmsweise eine vernünftige Vorgabe der EU, sagte Dirk Spaniel (AfD). Denn: "Im Verkehrssektor wird sich die elektrische Mobilität - das gilt sowohl für den Luftverkehr als auch für den Straßenverkehr - auf Sicht nicht durchsetzen."

FDP legt Wert auf "Co-Processing"

Der FDP sei wichtig, dass das sogenannte Co-Processing wieder eingeführt wird, machte Judith Skudelny deutlich. Bislang müssten biogene Kraftstoffe und mineralische Kraftstoffe zusammengemixt werden, damit sie bei der Treibhausgasminderungsquote in Anrechnung gebracht werden können. Jetzt komme es darauf an, welche Klimawirkung ein Treibstoff habe und nicht, welchen Herstellungsprozess er durchlaufen habe. "Wir sorgen für Gleichbehandlung."