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Der Bundestag beschließt einmütig die "Fortentwicklung des Völkerstrafrechts". Unter anderem gibt es nun eine Nebenklagebefugnis.
Die Bundesregierung will das Völkerstrafgesetzbuch schärfen. Unter anderem sollen Strafbarkeitslücken im Bereich der sexualisierten Gewalt geschlossen werden.