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Reaktion auf Urteil : Vergütung von Betriebsräten wird rechtssicher gestaltet

Die Bundesregierung reagiert auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes nach Skandalen um die hohe Vergütung von Betriebsräten beim Volkswagen-Konzern.

28.06.2024
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2 Min

Einstimmig werden die wenigsten Gesetze im Bundestag verabschiedet. Aber die Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes durch einen Entwurf der Bundesregierung war so unstrittig, dass sie sogar ohne weitere Änderungen erst am Mittwoch den Ausschuss für Arbeit und Soziales und dann am Freitag das Bundestagsplenum passierte. Alle Fraktionen und Gruppen des Bundestages stimmten der Regierungsvorlage zu, nachdem sie zuvor ausdrücklich den tausenden Betriebsräten in Deutschland für deren ehrenamtliches Engagement gedankt hatten.

Nach dem Gerichtsurteil kürzten Arbeitgeber die Vergütung von Betriebsräten

Durch die Novelle sollen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Januar 2023 entstandene Rechtsunsicherheiten beseitigt werden. Betriebsratsmitglieder dürfen laut Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) wegen ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden. Das gilt auch für ihre berufliche Entwicklung und das Arbeitsentgelt.

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Das Benachteiligungsverbot wird ergänzt durch einen Mindestvergütungsanspruch. So darf das Arbeitsentgelt nicht geringer bemessen werden als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher Entwicklung. Das Urteil, in dem es um die Frage der Untreue bei Verstößen gegen das betriebsverfassungsrechtliche Begünstigungsverbot ging, hat in der Praxis vermehrt zu Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern und zur präventiven Kürzung der Vergütung durch die Unternehmen geführt. "Um negative Folgen für die betriebliche Mitbestimmung insgesamt auszuschließen, sind klarstellende gesetzliche Maßnahmen notwendig, ohne dabei die Möglichkeit der Aufklärung und Ahndung von Verstößen gegen das Begünstigungsverbot einzuschränken", begründet die Regierung ihren Gesetzentwurf.

Betriebsräte sollen ohne Angst vor Nachteilen arbeiten können

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bekräftigte: "Wer sich als Betriebsrat engagiert, muss sicher sein, dass er keine beruflichen Nachteile befürchten muss." Denn auch die Freistellung der Betriebsräte soll sich nicht negativ auf die Lohnentwicklung auswirken, wie es der Gesetzentwurf klarstellt. Für die Grünen betonte Frank Bsirske, "gerade in Zeiten des Umbruchs brauchen wir die Interessenvertretung der Beschäftigten. Sie dürfen nicht ausgebremst werden". Jan Dieren (SPD) fügte hinzu, man stelle nun klar, dass sich die Vergütung der Betriebsräte an der Lohnentwicklung vergleichbarer Beschäftigter orientiere. Carl-Julius Cronenberg (FDP) plädierte trotz seiner Unterstützung für die Reform dafür, mehr "Freiheitsvertrauen" in Betriebe und Beschäftigte zu haben, so stärke man den Standort Deutschland.


„Wir stehen hinter der Mitbestimmung.“
Axel Knoerig (CDU)

"Wir stehen hinter der Mitbestimmung", betonte Axel Knoerig (CDU). Mitbestimmte Unternehmen seien krisenfester und erfolgreicher als andere; deshalb brauche es über die Reform hinaus Regelungen für eine moderne, digitale Betriebsratsarbeit, forderte er. Norbert Kleinwächter (AfD) sagte, die Regierung tue das "Richtige im Falschen", denn viele Grundlagen der sozialen Marktwirtschaft würden inzwischen mit Füßen getreten. Susanne Ferschl (Die Linke) forderte, die Behinderung von Betriebsratsarbeit endlich als Offizialdelikt anzuerkennen.