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Digital-Gesetzespaket der EU : Auf historischer Mission

Europa will mit dem Digital Services Act und Digital Markets Act die Spielregeln im Netz bestimmen und die Übermacht großer Plattformen eindämmen.

02.05.2022
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3 Min
Foto: picture-alliance/Flashpic/Jens Krick

Elon Musk, der reichste Mensch der Welt, hat sich mit dem Kurznachrichtendienst Twitter auf eine Übernahme geeinigt - gleichzeitig grübelt die Welt, was er aus der Plattform machen wird.

Es war der Deal der Woche: Vergangenen Montag wurde bekannt, dass der Tesla- und SpaceX-Chef Elon Musk den erfolgreichen Kurznachrichtendienst Twitter für 44 Milliarden Dollar übernimmt. Musk, der immer wieder für Überraschungen gut ist, war zuvor größter Anteilseigner geworden und kündigte sodann an, die Plattform von der Börse nehmen zu wollen. Seitdem diskutieren die etwa 300 Millionen Twitterer, welche Folgen das für das soziale Netzwerk haben könnte. Vor allem wie das Thema Meinungsfreiheit in der Ära Musk ausgelegt wird und welche technischen Neuerungen der neue Twitter-Besitzer für die Plattform vorsieht, sorgen für Gesprächsstoff - auch innerhalb des Unternehmens.

Weiteren Gesprächsstoff lieferte auch der Ende April in Brüssel nach knapp eineinhalb Jahren zum Verhandlungsabschluss gebrachte Digital Services Act (DSA). International aufmerksam verfolgt, wird er von vielen Beobachtern als überfälliger Meilenstein und "Pionierarbeit" bewertet. Als eine Art "digitale Magna Charta" in der Europäischen Union soll er im Lauf des Jahres 2023, spätestens bis 1. Januar 2024, in Kraft treten - die formale Zustimmung vom EU-Parlament und Ministerrat steht allerdings noch aus.

Öffnen der Algorithmen-Blackbox

Die neuen Regeln sollen einerseits für die Einhaltung demokratischer Grundprinzipien im Internet sorgen, also besser vor Betrug, Hassrede oder Fake News schützen, und andererseits den Wettbewerb auf den Digitalmärkten sichern, damit auch kleinere Unternehmen gegen die Gatekeeper bestehen können. Besonders große Plattformen mit mehr als 45 Millionen Nutzern in der EU und einem Jahresumsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro sollen nun regelmäßig ihre systemischen Risiken bewerten, sie mindern und sich jährlich unabhängigen Audits unterziehen. Auch der Zugang zu Algorithmen für Wissenschaftler und NGOs soll laut Entwurf eingeräumt werden.

EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton schätzt, dass etwa 25 bis 30 Unternehmen betroffen sind. Die zusätzlichen Kosten für die Aufsicht sollen durch eine Gebühr von den Unternehmen selbst finanziert werden. Bei Nichtbeachtung der Regeln kann es teuer werden: Es drohen Strafen von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes. Ob die Plattformen sich an die neuen Online-Spielregeln halten, wird auch von der Durchsetzung der Regeln abhängen, bei der derzeit noch viele Fragen offen sind.

Digital Markes Act: Erhaltung fairer Märkte im digitalen Sektor

Das Digital-Gesetzespaket der EU sieht neben dem DSA noch eine weitere Verordnung vor, die bereits im Trilog-Verfahren der Europäischen Union (Parlament, Rat und Kommission) verhandelt wurde. Beim Digital Markets Act (DMA) geht es um die Erhaltung fairer Märkte im digitalen Sektor. Der DMA soll das Wettbewerbsrecht ergänzen und die Übermacht großer Plattformen wie Amazon, Google und Co. eindämmen. Übernahmen können stärker überwacht und gegebenenfalls verhindert werden. Zudem sollen Unternehmen verpflichtet werden, ihre Dienste untereinander nutzbar zu machen, um Monopolstellungen zu vermieden. So soll es zum Beispiel möglich werden, Nachrichten zwischen verschiedenen Messenger-Anbietern auszutauschen (z.B. zwischen WhatsApp und Telegram).

Zum aktuellen Stand der Verhandlungen wurden in der vergangenen Woche im Wirtschaftsausschuss des Bundestag Sachverständige gehört. In deren Statements ging es insbesondere um die Vereinbarkeit des DMA mit dem nationalen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sieht den DMA und das GWB, dort insbesondere den durch die zehnte Novellierung hinzugekommenen Paragrafen 19a, als "komplementäre Instrumente". Mundt betonte, dass es durch das europäische Recht zu einer Einschränkung in der Anwendung nationaler Rechte kommen werde.

Experte: Endnutzer noch besser vor Datenausbeutung schützen

Nachbesserungsbedarf beim Datenschutz sieht hingegen Wolfgang Kerber von der Philipps-Universität Marburg: Er halte es für sinnvoll, die Endnutzer digitaler Plattformen und sozialer Medien noch besser vor Datenausbeutung zu schützen. In der bestehenden Verordnung stünden bislang die kommerziellen Nutzer im Vordergrund. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssten jedoch eine größere Kontrolle ihrer Privatsphäre bekommen.

Für Rupprecht Podszun von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ist der DMA ein Beitrag dazu, "dass wir die soziale Marktwirtschaft ins 21. Jahrhundert transferieren". Es gehe darum, zu eruieren, wo künftig in den Markt eingegriffen werden solle, um den Prinzipien und Werten der sozialen Marktwirtschaft gerecht zu werden und wo man durch ein Eingreifen gegebenenfalls wichtige Initiativen ersticke. Podszun stellte fest, dass man in Sachen Fusionskontrolle mehr Möglichkeiten über das nationale Recht habe als über den DMA, da man bereits vor Zusammenschlüssen eingreifen könne.