KI-Verordnung : Deutschland gegen Einsatz von biometrischer Fernidentifizierung
Der Digitalausschuss hat über die Pläne der EU zur Regulierung von Künstliche Intelligenz diskutiert. Wie können Grundrechte und Privatsphäre geschützt werden?
Die Europäische Union möchte Vorreiter im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) werden: Ob Antworten auf Kundenfragen per Chatbot, Sortieren von Mails nach Anliegen oder Bewertungen von Kreditwürdigkeit per KI- damit, wie ein guter Rechtsrahmen für die algorithmenbasierte Technologie aussehen soll und wie gleichzeitig das Recht auf Privatsphäre geschützt werden kann, beschäftigt sich die EU-Kommission bereits seit 2018. Im April 2021 legte sie eine Verordnung vor, in der unter anderem eine Risikoeinstufung für KI-Systeme hinsichtlich von Grundrechten, Sicherheit und Privatsphäre über die vier definierten Risikogruppen "unannehmbar", "hoch", "gering" und "minimal" vorgesehen ist.
Stellungnahme der Bundesregierung steht noch aus
Die Stellungnahme der Bundesregierung dazu solle zeitnah nach Brüssel übersandt werden, berichtete die Beauftragte für die Digitale Wirtschaft und Start-ups, Anna Christmann (Bündnis 90/Die Grünen) vergangenen Mittwoch in einer teilöffentlichen Sitzung des Digitalausschusses. Christmann begrüßte die Zielsetzung der Verordnung, insbesondere, dass gemeinsame europäische Werte rechtssicher festgelegt werden und, dass der KI-Standort Europa gestärkt werde. Schlüssel zum Erfolg seien eine verlässliche Regulierung und Vertrauen aufzubauen. Innovative Entwicklungsprozesse und Möglichkeiten zum Ausprobieren müssten bestärkt und Regulierungen übersichtlich gehalten werden, betonte Christmann. Gleichzeitig müssten klare rote Linien, wie etwa das "Social Scoring", benannt werden.
Der größte Regulierungsbedarf bei den definierten Risikogruppen liege in der zweiten Stufe - dazu gehörten etwa auch biometrische Identifikationssysteme, berichtete sie. Dass Deutschland den potenziell erlaubten Einsatz von Techniken zur Identifikation von Personen im öffentlichen Raum aus der Ferne etwa durch Videoüberwachung mit automatisierter Gesichtserkennung zur Strafverfolgung nicht zulassen werde, betonte Christian Meyer-Seitz (Bundesministerium der Justiz). Biometrische Fernidentifizierung könne für enge Zwecke zugelassen werden durch innerstaatliches Recht. Ein "Rausverhandeln" der grundsätzlichen Option aus der Verordnung sehe er nicht. Generell bezeichnete Meyer-Seitz es als bemerkenswerte Leistung, die Verordnung über die gesamte KI-Anwendungsbreite entwickelt zu haben. Dennoch sehe das BMJ ein separates Kapitel für Sicherheitsbehörden in der Verordnung als sinnvoll an. Nachgebessert werden müsse noch beim Thema Rechtsschutz.