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Heizungsgesetz : Bundestag beschließt umstrittenes Gebäudeenergiegesetz

Das Gesetz ist beschlossen. Die Opposition kritisiert die Vorlage eines unveränderten Entwurfs des Gebäudeenergiegesetzes und unklare Angaben zur CO2-Einsparung.

11.09.2023
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3 Min

Lange wurde über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gestritten - auch zwischen den Ampelpartnern, bis an den Rand des Koalitionsbruchs. Am Freitag wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung in namentlicher Abstimmung mit der Mehrheit der Stimmen von SPD, Grünen und FDP vom Bundestag beschlossen.

Mit dem Gesetz soll der Ausstieg aus Gas und Öl im Gebäudebereich festgeschrieben werden. Geplant ist, dass ab Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben wird. Mit einer Einschränkung: Die Regelungen gelten erst einmal nur für Neubaugebiete. Für Bestandsbauten wird die verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung wichtig.

Entscheidend ist die Wärmeplanung

Diese soll in Kommunen über 100.000 Einwohnern ab 2026 und für Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern 2028 vorliegen. Mit der Wärmeplanung sollen die Kommunen ihren Einwohnern aufzeigen, welche Versorgungsmöglichkeiten mit regenerativen Energien vor Ort künftig vorhanden sein werden. Dann können Wohnungseigentümer wählen. Grundsätzlich gilt dabei: Bestehende Heizungen müssen nicht direkt nach dem Inkrafttreten der Novelle ausgetauscht werden. Es gibt Übergangsfristen. Ältere Heizungen, die die Vorgaben des GEG nicht erfüllen, dürfen weiterbetrieben und auch repariert werden.

Das noch nicht beschlossene Förderkonzept der Regierung sieht bis zu 70 Prozent für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung vor. Die Basisförderung soll 30 Prozent betragen. Hinzu kommen etwaige Boni und ein Zuschlag für sozial schwache Haushalte .

Das "Heizungsgesetz" war vor der parlamentarischen Sommerpause nicht mehr abschließend beraten worden, nachdem ein Eilantrag des Berliner CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich war. Heilmann sah sich durch teilweise sehr kurze Fristen während des Gesetzgebungsverfahrens in seinen Rechten als Bundestagsabgeordneter verletzt.

Als das GEG jetzt am Freitag abschließend im Bundestag beraten wurde, räumte Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge in ihrem Eingangsstatement ein, dass man als Ampel nicht immer eine gute Figur gemacht und die Bürger verunsichert habe. Aber: Das GEG sei eine "enorm wichtige Entscheidung" und "Riesenschritt für den Klimaschutz und für mehr soziale Sicherheit in unserem Land".

Schlagabtausch im Bundestag

Die Union kritisierte das Vorgehen der Ampel, die den Gesetzentwurf unverändert erneut vorlegte. Alexander Dobrindt (CSU) erinnerte die Koalition daran, dass das Bundesverfassungsgericht ihr einen Auftrag mitgegeben habe, nämlich: Das Gesetz nicht einfach zu verabschieden, sondern zu beraten. "Und was haben Sie gemacht?", fragte Dobrindt und gab selbst die Antwort: "Gar nichts." Zudem sei die Regierung nicht einmal in der Lage, zu beziffern, wie viel CO2 durch das Gesetz eigentlich eingespart werde.

SPD-Vertreter Matthias Miersch fragte in Richtung der Unionsfraktion, ob das Klimaschutzgesetz für sie noch gelte, ja oder nein; ob man noch bis 2045 klimananeutral werden wolle, ja oder nein. "Wenn ja, dann frage ich Sie: Welche Vorschläge haben Sie dafür?"

Marc Bernhard (AfD) nannte das GEG "ein Handbuch zur Vernichtung unseres Wohlstands", einen "Raubzug gegen das eigene Volk". Der "Heizungshammer" der Koalition koste 30.000 Euro pro Kopf, ohne zu wissen, was man an CO2 einspare.

 


„Warum haben Sie die Sommerferien nicht genutzt", um Veränderungen und Verbesserungen vorzunehmen?“
Dietmar Bartsch (Linke)

"Wir wollen die Klimaschutzziele erreichen - und zwar marktwirtschaftlich", sagte Christian Dürr (FDP) und hielt der Union diesbezüglich Tatenlosigkeit vor. Da man gerade über den Parlamentarismus rede - "Sie hatten acht Wochen Zeit, Änderungsanträge zu stellen". Das sei nicht passiert.

Dietmar Bartsch (Linke) warf der Ampel ein kommunikatives, klimapolitisches und Verfahrendesaster vor - und gab Dürrs Frage an die Regierung zurück: "Warum haben Sie die Sommerferien nicht genutzt", um Veränderungen und Verbesserungen vorzunehmen? Das sei eine Missachtung des Bürgers.