Piwik Webtracking Image

Klima- und Energiepolitik : Es geht doch noch etwas

Eine Mehrheit der Fraktionen im Bundestag hat sich auf der Zielgeraden der Legislaturperiode auf fünf Gesetzesvorhaben im Bereich der Energiepolitik geeinigt.

31.01.2025
True 2025-01-31T15:40:15.3600Z
4 Min

Am Freitag hat der Bundestag nicht nur gezeigt, wie schwierig das parlamentarische Geschäft sein kann - Stichwort  Zustrombegrenzungsgesetz.  Er hat auch gezeigt, was möglich ist, wenn die Beteiligten  in den Details unterschiedlicher Meinung sind, grundsätzlich aber die Notwendigkeit und Dringlicheit zum Handeln sehen. Das hat es ermöglicht, dass in einer Plenarsitzung am Vormittag gleich fünf Gesetzentwürfe aus dem Bereich der Energiepolitik verabschiedet werden konnten. 

Ausweitung des EU-Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz

Dazu gehörte unter anderem der Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024).  Zweck dieses Gesetzes ist es, für Bereiche, die besonders viel Treibhausgase emittieren, den Handel mit CO2-Zertifikaten in einem EU-weiten Emissionshandelssystem zu organisieren. Das Ziel ist es dabei, durch eine kosteneffiziente Verringerung von Treibhausgasen zum weltweiten Klimaschutz beizutragen. Neu ist jetzt die Einbeziehung des Bereichs des Luft- und des Seeverkehrs in den Emissionshandel. Strittig war lange, ob auch Abfallverbrennungsanlagen einbezogen werden sollen, die verbleiben aber vorerst im nationalen Emissionshandel.

Foto: picture alliance/dpa

Die Unionsfraktion legte einen Entwurf für mehr Akzeptanz beim Windenergieausbau vor. Dabei sei von entscheidender Bedeutung, dass die Flächenplanungen vor Ort durch klar ausgewiesene Windenergiegebiete gesteuert werden.

Für diesen Gesetzentwurf votierten die von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU/CSU. Ein Antrag der AfD zur Abschaffung der CO2-Bepreisung wurde zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen.

Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen

Um den Herausforderungen temporärer Überschüsse bei der Stromerzeugung zu begegnen, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (EnwG) vorgelegt. Zeiten temporärer Erzeugungsüberschüsse sind Zeiten, in denen sehr viel Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen ins Stromnetz eingespeist wird, der Stromverbrauch aber gering ist. Der Strom muss dann zu teilweise stark negativen Preisen verkauft werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Direktvermarktung auszuweiten, Regelungen zur Vergütung anzupassen sowie die Vermarktung kleinerer Anlagen durch die Übertragungsnetzbetreiber zu reformieren. Der Bundestag verabschiedete den Gesetzentwurf mit den Stimmen von SPD, Grünen und CDU/CSU.

Mehr Flexibilisierung und eine Anschlussförderung für Biogas

Die 20-jährige EEG-Erst-Förderung für tausende Biogas- und Biomethananlagen läuft in den kommenden Jahren aus. Mit ihrem Gesetzentwurf “zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung” verfolgen SPD und Grüne das Ziel, wirksamere Anreize für die weitere Flexibilisierung von Biogasanlagen zu schaffen. Die brauche es in einem klimaneutralen Stromsystem, um die Solar- und Windenergie optimal zu ergänzen. Des Weiteren zielen die Regelungen darauf ab, die Planungssicherheit für eine Anschlussförderung für bestehende Biogasanlagen zu erhöhen. Insbesondere für Bestandsbiogasanlagen mit Anschluss an eine Wärmeversorgungseinrichtung soll bis Ende 2027 ein Verfahren erfolgen, in dem Bestandsanlagen bevorzugt bezuschlagt werden. Durch die Förderung von förderfähigen Betriebsstunden und einen erhöhten Flexibilitätszuschlag sollen effektivere Anreize zur Flexibilisierung gesetzt werden. Zudem sollen die Ausschreibungsmengen angehoben und die Anschlussförderung von bisher zehn auf zwölf Jahre verlängert werden.

Das Parlament verabschiedete den Gesetzentwurf mit den Stimmen von SPD, Grünen, CDU/CSU und den Gruppen Die Linke und BSW.

Abschließend beraten wurden am Freitag zudem zwei Gesetzentwürfe der Unionsfraktion "zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes" und "für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau und zur Beschleunigung des Wohnungsbaus".

Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Das aktuelle Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) enthält nach Auffassung der Unionsfraktion alte Befristungen für die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK), von Wärmenetzen und -speichern sowie von E-Heizern. Mit der Änderung des KWK-Gesetzes soll die Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2030 verlängert werden. Die Verlängerung sei dringend geboten, schreibt die Fraktion. Die KWK werde zur Verringerung und für den Abbau von Treibhausgasemissionen sowie zur Förderung der Energieeffizienz benötigt. Zudem sei sie für das auf erneuerbaren Energien basierende Stromsystem der Zukunft als wichtige Säule für eine gesicherte Strom- und Wärmeerzeugung notwendig.

Der Bundestag beschloss den Gesetzentwurf mit den Stimmen von SPD, Grünen, CDU/CSU und den Gruppen Die Linke und BSW.

Mehr Akzeptanz für Windenergie und schnellerer Wohnungsbau

Die Unionsfraktion sorgt sich um die Akzeptanz der Energiewende. Der Windenergieausbau gelinge nur mit ambitionierten Zielen und der Schaffung von Akzeptanz vor Ort. Hierzu sei ein abgestimmtes Vorgehen von Bund, Ländern und Kommunen unerlässlich, heißt es im Entwurf der Fraktion für ein Gesetz "für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau und zur Beschleunigung des Wohnungsbaus. Für das Gelingen der Energiewende und eines beschleunigten Ausbaus von erneuerbaren Energien sei dabei von entscheidender Bedeutung, dass die Flächenplanungen vor Ort durch klar ausgewiesene Windenergiegebiete gesteuert werden könne. Dafür brauche es eine bundesrechtliche Lösung.

Mehr zum Thema lesen

Balkonkraftwerk an einem Einfamilienhaus
Experten fordern "Not-Aus": Stromüberschuss sorgt für Probleme im Netz
Der Erfolg der Photovoltaik-Anlagen hat eine Schattenseite: Viele Anlagen liefern Strom, wenn er nicht gebraucht wird. Das sollte laut Experten geändert werden.
Produktionsanlagen stehen auf dem Werksgelände des Chemiekonzerns BASF
Deutschlands Industrie: Das einstige Zugpferd schwächelt
Deutschlands wirtschaftliche Stärke gründete in seiner Industrie. Doch ausgerechnet dort häufen sich die Probleme.

Spätestens seit der Wohnungsbaukrise der vergangenen drei Jahre sei offensichtlich, dass das Bauplanungsrecht reformiert werden müsse - Bauen in Deutschland dauere zu lange und sei zu teuer. Der Wohnungsmarkt sei nach wie vor angespannt, es fehlten hunderttausende Wohnungen. Mit einer befristeten Sonderregelung will die Unionsfraktion die Neubautätigkeit bundesweit ankurbeln. Um das zu erreichen, schlägt sie eine Änderung des Windflächenenergiebedarfsgesetzes (WindBG) vor, derart, dass klar gestellt werde, dass das WindBG das überragende öffentliche Interesse im Hinblick auf die erforderlichen Flächen für Windenergie an Land im Bundesgebiet ausgestaltet. Auch dieser Gesetzentwurf fand Zustimmung SPD, Grünen, CDU/CSU und den Gruppen Die Linke und BSW.