Neue Bundesförderung geplant : So will die Regierung den Heizungstausch fördern
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) will die Bundesregierung den Heizungstausch erleichtern.
Als das Kabinett am 19. April 2023 den Entwurf der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschloss, verständigten sich die Koalitionsparteien SPD, Grüne und FDP zugleich auf ein neues Förderkonzept zum erneuerbaren Heizen. Dafür soll die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) weiterentwickelt werden.
Für den Tausch einer alten fossilen gegen eine neue klimafreundliche Heizung soll es weiterhin eine Grundförderung für alle Bürgerinnen und Bürger im selbstgenutzten Wohneigentum und auch für private Kleinvermieter (bis zu sechs Wohneinheiten, davon eine selbst bewohnt) in Höhe von 30 Prozent geben. Die Förderung soll für alle Einkommensklassen unabhängig von der gewählten Technologie gelten, vorausgesetzt, sie entspricht den im neuen GEG genannten Optionen für Heizungsanlagen. Für künftig auch mit Wasserstoff betreibbare Heizungen soll gelten, dass nur die zusätzlichen Kosten für die "H2-Readyness" der Anlage förderfähig wären. Zusätzlich zu dieser Grundförderung soll es für Bürgerinnen und Bürger für den Austausch ineffizienter Heizungen Klimaboni geben.
Die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes sieht finanzielle Unterstützung für den Heizungstausch in Form von Zuschüssen, Krediten oder Steuergutschriften vor.
Wer aufgrund von Ausnahmeregelungen im Rahmen des neuen GEG noch nicht zum Austausch verpflichtet wäre, sich aber dennoch dafür entscheidet, erhielte demnach zusätzlich 20 Prozent Förderung. Das würde für Menschen gelten, die ihre Immobilie schon vor 2002 bewohnten und für über 80-jährige Immobilienbesitzer. Eine Förderung von 20 Prozent erhielten auch alle, die Transferleistungen vom Staat beziehen, etwa Wohngeld oder Bürgergeld.
Wer hingegen verpflichtet ist, eine neue Heizung einzubauen, die gesetzliche Anforderung aber übererfüllt, erhielte zusätzlich zehn Prozent Förderung. So zum Beispiel bei einem Heizungstausch mindestens fünf Jahre vor der Austauschpflicht. Bei späterem Austausch würde nach den Plänen der Ampel ein Energieeffizienzanteil von 70 Prozent als Übererfüllung gelten.
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Auch bei Havariefällen, wenn also eine Öl- oder Gasheizung zwar jünger als 30 Jahre, aber irreparabel kaputt ist, soll zur Grundförderung ein Zuschlag von zehn Prozent gewährt werden, wenn die Anforderung übererfüllt wird. Das wäre dann der Fall, wenn der Tausch der alten Heizung gegen eine klimafreundliche mit einem Mindestanteil von 65 Prozent erneuerbaren Energien innerhalb von einem Jahr erfolgt, statt innerhalb der eigentlich vorgesehenen gesetzlichen Frist von höchstens drei Jahren.
Zusätzlich zu den Förderungen und Boni stellt der Bund für den Umbau der Heizungsanlagen und weitere energetische Sanierungsmaßnahmen wie zum Beispiel für Dämmung oder Fenstertausch weiter Kredite zu günstigen Zinsen in Aussicht. Auch die Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung soll die Entscheidung für einen Heizungstausch erleichtern.
Umstrittene Regelungen
Umstritten ist die Ausnahmeregelung für über 80-Jährige bei der Pflicht zum Heizungstausch. So äußerte die Unionsfraktion erhebliche Zweifel an der Rechtssicherheit der geplanten Regelung: Die Frage sei, warum etwas für einen End-Siebziger zumutbar sein solle, das für den 80-Jährigen unzumutbar sei.
Die Förderbeschlüsse insgesamt seien sozial unverträglich, kritisierte VdK-Präsidentin Verena Bentele. "Millionäre, die ihren Pool oder die Sauna heizen, dürfen nicht die gleiche Hilfe bei der Umrüstung der Heizung bekommen wie Pflegefachkräfte, Rentner oder Arbeiter mit kleinem Geldbeutel", sagte Bentele. Diese Menschen bräuchten eine für ihre Situation passende Finanzierung und Förderung. "Das ist ein Muss, kein Kann", sagte sie.
Nach der Kritik schlug im Mai die GrünenBundestagsfraktion ergänzend vor, dass es zusätzlich zur Grundförderung und den Klimaboni eine sozial gestaffelte Förderung geben solle, die insgesamt bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten einer neuen, klimafreundlichen Heizung betrage.