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Inflation : Schub beim Kindergeld

Für jedes Kind gibt es künftig 250 Euro pro Monat. Zum Ausgleich der Inflation steigen auch die Steuerfreibeträge.

14.11.2022
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2 Min

Die anhaltend hohe Inflation sorgt für einen Schub beim Kindergeld: 250 Euro statt der bisher geplanten 237 Euro gibt es jeden Monat für jedes Kind vom kommenden Jahr an. Bisher werden für das erste und zweite Kind 219 Euro im Monat gezahlt, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind: 250 Euro. Auch wichtige steuerliche Freibeträge wurden vom Bundestag mit dem am Donnerstag beschlossenen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen angehoben. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen und die CDU/CSU. Die AfD-Fraktion enthielt sich, die Fraktion Die Linke lehnte ab.

Steuerfreibetrag steigt auf 11.604 Euro

Der Koalitionsentwurf sah ursprünglich eine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages von derzeit 10.347 Euro auf 10.632 Euro im kommenden Jahr vor. Der Betrag wurde vom Finanzausschuss auf 10.908 Euro angehoben.

2024 sollte der Grundfreibetrag nach dem Gesetzentwurf weiter auf 10.932 Euro steigen. Mit der Änderung im Ausschuss steigt dieser Wert auf 11.604 Euro. Die Anhebungen gehen zurück auf die Angaben im 14. Existenzminimumbericht. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird erhöht.

Soli-Freigrenze steigt, Eckwert bei Reichensteuer bleibt

Die Anhebungen und die Verschiebungen der Tarifeckwerte im Einkommensteuertarif nach rechts führen nach Angaben der Koalition zu einem Ausgleich der Effekte der kalten Progression. Nicht verschoben wird jedoch der Eckwert der sogenannten Reichensteuer. Angehoben werden 2023 und 2024 die Freigrenzen für den steuerlichen Solidaritätszuschlag. Damit soll eine zusätzliche Belastung der Einkommensteuerpflichtigen vermieden und der Anteil der Steuerbürger, die noch den "Soli" zahlen müssen, weiter auf höchstens zehn Prozent begrenzt werden.

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Die steuerlichen Mindereinnahmen durch die in dem Gesetz enthaltenen Maßnahmen werden im nächsten Jahr auf rund 18,61 Milliarden Euro veranschlagt und im Jahr 2024 auf 31,77 Milliarden Euro. Davon entfallen auf den Bund im nächsten Jahr rund 8,1 Milliarden Euro und im Jahr 2024 rund 13,96 Milliarden Euro.

Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion, die die Eckwerte des Einkommensteuertarifs schon für 2022 zugunsten der Steuerpflichtigen verschieben wollte, um die kalte Progression noch in diesem Jahr vollständig auszugleichen. Außerdem sollte der Verlauf des Einkommensteuertarifs in Zukunft jährlich überprüft werden, um die kalte Progression zeitnah auszugleichen.