Finanzen : Mehr Geld für das Bundesfinanzministerium
Bundesfinanzminister Lindner (FDP) kann in dem Geschäftsbereich seines Ministeriums im kommenden Jahr mit Ausgaben in Höhe von 9,67 Milliarden Euro rechnen.
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) kann in dem Geschäftsbereich seines Ministeriums im kommenden Jahr mit Ausgaben in Höhe von 9,67 Milliarden Euro rechnen. Der mit Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen der Opposition beschlossene Etatansatz liegt damit 160,9 Millionen Euro über der ursprünglichen Planung für den Einzelplan 08 im Regierungsentwurf für 2023 und 843 Millionen Euro über dem Soll für 2022.
Die ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen fallen mit 3,91 Milliarden Euro um 1,68 Milliarden höher aus als im Regierungsentwurf. Der Großteil der Mittel ist für die Zollverwaltung eingeplant, die zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehört. Mit 3,21 Milliarden Euro liegt der Ansatz um rund 100 Millionen Euro über dem Soll 2022. Die Ausgaben für das Informationstechnikzentrum Bund (ITZ Bund) schlagen mit 1,42 Milliarden Euro zu Buche, ein deutliches Plus von rund 288 Millionen Euro zum Soll 2022. Bei den Programmausgaben sind die Wiedergutmachung des Bundes mit 1,52 Milliarden Euro der größte Posten.
Mehrbedarf für die Umsetzung des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes II
Einen Großteil des Ausgabesteigerungen gegenüber dem Regierungsentwurf wird mit Mehrbedarf für die Umsetzung des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes II begründet, der 2023 im gesamten Geschäftsbereich mit rund 88 Millionen Euro zu Buche schlagen soll. Auch Teile der neu ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen beziehen sich darauf.
Die geplante Aufnahme der IBAN in die Steueridentifikationsnummern-Datenbank führt ebenfalls zu neu veranschlagten Kostensteigerung. Beim Bundeszentralamt für Steuern sind dafür 2023 zusätzliche Mittel in Höhe von 19,1 Millionen Euro veranschlagt worden. Beim Informationstechnikzentrum Bund liegen die Mehrausgaben dafür bei 9,5 Millionen Euro.
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Zudem ist im Geschäftsbereich der Zollverwaltung eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,3 Milliarden Euro für Mietzahlungen ausgebracht. Sie soll ab 2027 greifen und ist laut Bereinigungsvorlage als verbindliche Refinanzierungszusage der Baukosten für die von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zu errichtenden elf Einsatztrainingszentren erforderlich.