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Buchungsregel für Agien und Disagien : Neuerung bei Verbuchung von Zinskosten

Agien und Disagien auf Bundesanleihen sollen künftig über die Laufzeit der Wertpapiere im Haushalt gebucht werden. Kurzfristig entlastet das den Etat 2025.

11.10.2024
True 2024-10-11T17:34:09.7200Z
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Die Zinsausgaben des Bundes sollen künftig "periodengerecht" veranschlagt werden. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung stimmte der Bundestag am späten Donnerstagabend mit Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie der AfD-Fraktion zu. Die CDU/CSU-Fraktion stimmte dagegen.

Betroffen von den Änderungen im Haushaltsgrundsätzegesetz und in der Bundeshaushaltsordnung sind insbesondere Agien beziehungsweise Disagien bei der Ausgabe von Bundesanleihen. Wie die Bundesregierung im Entwurf ausführt, werden Agien und Disagien im kameralen Haushalt bisher vollständig im Jahr ihrer Entstehung als positive oder negative Zinsausgaben veranschlagt und wirken sich auf die für die Schuldenregel relevante Nettokreditaufnahme aus. "Diese vollständige Berücksichtigung von Agien und Disagien im Entstehungsjahr kann den Haushalt in einzelnen Jahren im Verhältnis zu den gesamten Zinsausgaben - je nach Marktentwicklung - sehr stark entlasten oder belasten", heißt es. Vorgesehen ist nunmehr, dass Zinsausgaben des Bundes innerhalb seiner Haushaltsführung zukünftig periodengerecht veranschlagt und gebucht werden. Für den Haushalt 2025 bedeutet das laut Entwurf - mit Verweis auf eine "näherungsweise Modellrechnung" vom 31. Mai 2024 - eine Entlastung von rund 7,3 Milliarden Euro. Im Gegenzug würden die Zinsausgabeansätze der Folgejahre in dieser Höhe belastet werden.