Gebäudeenergiegesetz : Bundesverfassungsgericht legt Heizungsgesetz auf Eis
Das Bundesverfassungsgericht hat die Abstimmung über das Gebäudeenergiegesetz kurzfristig abgesetzt.
Das Bundesverfassungsgericht kritisiert das Gesetzgebungsverfahren.
Das Bundesverfassungsgericht hat die für vergangenen Freitag geplante Verabschiedung des viel debattierten Heizungsgesetzes im Bundestag in einem Eilverfahren gestoppt. Die Karlsruher Richter gaben dem Parlament auf, die zweite und dritte Lesung des von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurfs zur Änderung des Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu verschieben. Denn: Es liege "auf der Hand", dass die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens die vom Grundgesetz garantierten Beteiligungsrechte des Abgeordneten "möglicherweise" verletzen könne, erklärte das Gericht in der Begründung.
Maximal verkürzte Beratungen
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann hatte einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt. Diese sollte dem Bundestag die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz untersagen, wenn der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt. Heilmann hatte argumentiert, maximal verkürzte Beratungen des Gesetzes im Parlament hätten es ihm als Abgeordneten unmöglich gemacht, die Vorlage zu prüfen. Heilmann zeigte sich entsprechend zufrieden mit der Entscheidung: "Ich freue mich, dass das Bundesverfassungsgericht mir nun gefolgt ist. Das wird sicher Folgen für den Parlamentarismus haben, die ich so spontan noch nicht ganz übersehen kann,", sagte der CDU-Politiker.
Die Richter hätten sich in ihrer Entscheidung nicht mit dem Inhalt des Gesetzes beschäftigt, sondern mit dem parlamentarischen Verfahren, teilte das Gericht mit. Demnach könne das Gesetz immer noch zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
CDU-Chef und Unionsfraktionsvorsitzender Friedrich Merz nannte die Entscheidung eine "schwere Niederlage für die Bundesregierung von Olaf Scholz". Dem "unsäglichen Umgang" der Ampel-Koalition mit dem Parlament sei "nun ein Riegel vorgeschoben" worden. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt bezeichnete das Vorgehen der Koalition als "respektlosen Umgang mit den Parlamentsrechten und der Öffentlichkeit". ,Dem habe Karlsruhe nun ein "Stoppschild" aufgezeigt Die Ampel solle "in sich gehen" und das "Murks-Gesetz endlich einstampfen".
Der FDP-Vizevorsitzende Wolfgang Kubicki wertete den Karlsruher Eilbeschluss als "verdiente Quittung für die Grünen, die in dieses Verfahren einen unerklärlichen Druck hineingegeben haben". Die Verfassungsrichter hätten deutlich gemacht, dass eine ordentliche Beratung notwendig sei, um die Akzeptanz der Bevölkerung für gravierende und weitreichende Maßnahmen zu erhalten, sagte der Bundestagsvizepräsident.
Abstimmung auf September verschoben
"Wir nehmen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis und werden diese Woche im Bundestag nicht mehr entscheiden", sagte SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich in einer ersten Reaktion. Blieb die Frage: Wann dann?
Die Antwort, am Donnerstagnachmittag bekanntgegeben, lautet: Das Heizungsgesetz wird erst nach der Sommerpause im Parlament zur Abstimmung gestellt. Die Koalitionsfraktionen wollen für die nächste reguläre Sitzungswoche Anfang September beantragen, die zweite und dritte Lesung des Gebäudeenergiegesetzes auf die Tagesordnung zu setzen. Die andere Möglichkeit, in der Sommerpause eine Sondersitzung einzuberufen, ist damit vom Tisch.