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Landwirte : Belastung für kleinere landwirtschaftliche Betriebe steigt

Die beschlossene Steueränderung ist für kleinere landwirtschaftliche Betriebe teuer.

22.11.2021
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2 Min

Auf viele kleinere landwirtschaftliche Betriebe wird im Jahr 2022 eine höhere steuerliche Belastung zukommen. Der Bundestag stimmte am Donnerstag dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht zu. Für die Annahme des Gesetzenwurfse votierten die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Gegen den Entwurf stimmten die Fraktionen CDU/CSU, AfD und Die Linke.

Wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, soll es durch eine Veränderung der Vorsteuerbelastung von sogenannten Pauschallandwirten zu steuerlichen Mehrbelastungen im kommenden Jahr von 80 Millionen Euro und ab 2023 von 95 Millionen Euro pro Jahr kommen. Bis zum Jahr 2025 soll sich die steuerliche Mehrbelastung für pauschalierende Landwirte auf 365 Millionen Euro summieren.

Landwirtschaftliche Organisationen und Betroffene kritisieren Pläne der Ampel

Das Vorhaben der Regierung war in einer öffentlichen Anhörung des Hauptausschusses auf Kritik von landwirtschaftlichen Organisationen und von Betroffenen gestoßen. "Uns fehlen nächstes Jahr 4.500 Euro", hatte Landwirtin Lucia Heigl (Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft) für ihren Betrieb erklärt. Für die hauptsächlich betroffenen kleineren landwirtschaftlichen Betriebe müsse unbedingt etwas getan werden.

Wie es im Gesetzentwurf heißt, ist die Vorsteuerbelastung für den Gesetzgeber ein wichtiges Kriterium, um den Durchschnittssatz für die Pauschallandwirte in zutreffender Höhe festzulegen. Ein zu hoher Durchschnittssteuersatz sei nach dem Unionsrecht nicht zulässig und führe zudem zu Steuerausfällen. Daher soll mit diesem Gesetzentwurf der derzeit geltenden Durchschnittssatz für pauschalierende Landwirte in Höhe von 10,7 Prozent ab dem 1. Januar 2022 auf 9,5 Prozent reduziert werden, was für die Betroffenen im Ergebnis zu einer höheren Belastung führt.

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Von allen anderen Fraktionen abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Linken, die eine Anpassung des Durchschnittssteuersatzes auf den 1. Juli 2022 erreichen wollte, um den Betroffenen eine angemessene Zeit zur Umstellung zu gewähren. Außerdem sollte der Stichtag zur Umsetzung eines jährlich angepassten Durchschnittssteuersatzes dem üblichen Wirtschaftsjahr für Land- und Forstwirte angepasst und dieser neu auf den 1. Juli mit Wirkung des folgenden Kalenderjahres gelegt werden. Ein Änderungsantrag der AfD mit ähnlicher Zielsetzung fand ebenfalls keine Mehrheit.