EU-Vorgaben umgesetzt : Schutz vor Schienenlärm
EU-Vorgabe zum Verbot lauter Güterwagen werden umgesetzt. Änderungen in Deutschland erwartet die Bundesregierung nicht.
Die Novelle des Schienenlärmschutzgesetzes bringt zwar keine Vorteile mit sich - aus Sicht der Koalition sind damit aber auch keine Nachteile in Sachen Lärmschutz verbunden. Der am Donnerstagabend gegen die Stimmen von Union und Linken sowie bei Enthaltung der AfD angenommene Regierungsentwurf setzt die europäische Vorgabe zur Reduzierung des Schienenlärms durch Güterwagen (TSI NOI) um. Das seit 2017 geltende Schienenlärmschutzgesetz verliert damit aufgrund des Anwendungsvorrangs von EU-Recht seine Geltung.
Während das bisherige Schienenlärmschutzgesetz ein Verbot lauter Güterwagen auf allen Strecken bestimmt, gilt dieses Verbot nach der TSI NOI ab dem Fahrplanwechsel am 14. Dezember 2024 nur noch auf den in der Richtlinie definierten sogenannten leiseren Strecken, zu denen alle Haupteisenbahnstrecken in Deutschland gehören.
Güterwagen mit leisen Bremsen ausgestattet
Mit einer relevanten Zunahme des Schienenverkehrslärms sei trotz des dann räumlich begrenzteren Geltungsbereichs des Betriebsverbots nicht zu rechnen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Hierfür spräche insbesondere die hohe Umrüstungsquote bei Bestandsgüterwagen. Aufgrund des seitens des Bundes von 2012 bis 2020 geförderten Umrüstungsprozesses seien Güterwagen, die auf dem deutschen Schienennetz Verkehrsleistung erbringen, nach Angabe des Nationalen Fahrzeug- und Umrüstregisters des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) seit 2020 zu 100 Prozent mit leisen Bremssohlen ausgestattet.