Vor 40 Jahren : Bundesverfassungsgericht fällt Urteil zu Flick-Akten
1975 verkaufte der Flick-Konzern Aktien und beantragte Steuerbefreiungen. Ein Untersuchungsausschuss deckte später Bestechungen auf, doch viele Fragen blieben offen.
Im Januar 1975 verkaufte der Flick-Konzern Daimler-Benz-Aktien im Wert von knapp zwei Milliarden D-Mark und stellte für die Reinvestition dieses Aktienerlöses Steuerbefreiungsanträge beim Bundeswirtschaftsministerium, das diese bewilligte. Erst später wurde bekannt, dass der Konzern die zuständigen Minister Hans Friderichs und später Otto Graf Lambsdorff (beide FDP) sowie alle im Bundestag vertretenen Parteien mit großzügigen Spenden bedacht hatte.
1983 setzte der Bundestag einen Untersuchungsausschuss ein, um die Spendenaffäre aufzuklären. Allerdings weigerte sich die Regierung, den Ausschussmitgliedern uneingeschränkte Einsicht in alle relevanten Akten zu geben. SPD und Grüne zogen vor das Bundesverfassungsgericht.
Ausschuss hat Recht auf Akteneinsicht
Und das entschied am 17. Juli 1984 in ihrem Sinn. "Das Recht auf Aktenvorlage gehört zum Wesenskern des Untersuchungsrechts. Der Aktenherausgabeanspruch hat Verfassungsrang", lautete das Urteil. Der Ausschuss müsse mit allen Befugnissen ausgestattet werden, um der "Klärung von Zweifeln an der Gesetzlichkeit von Regierungs- oder Verwaltungsmaßnahmen" nachzukommen.
Bis 1986 tagte der Flick-Untersuchungsausschuss. In dieser Zeit räumte neben Wirtschaftsminister Lambsdorff auch Bundestagspräsident Rainer Barzel (CDU) seinen Posten. Lambsdorff wurde außerdem genau wie sein Vorgänger im Amt des Wirtschaftsministers, Hans Friderichs, vom Bonner Landgericht wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe verurteilt. Ob der Flick-Konzern tatsächlich Einfluss auf politische Entscheidungen genommen hat, konnte nie zweifelsfrei geklärt werden.