Vor 75 Jahren : Abgeordnete regeln ihre Entschädigung
Am 31. März 1950 beschließt der Bundestag das erste Diätengesetz. Schon damals sorgten die Zahlungen an Abgeordnete für Diskussionen in Politik und Öffentlichkeit.
Immer wenn die Diäten der Bundestagsabgeordneten erhöht werden, gibt es ein Rauschen im Blätterwald. Nicht selten schwankt dann die Stimmung zwischen Unverständnis und Empörung. Zuletzt 2014, als Bundespräsident Joachim Gauck zögerte, das entsprechende Gesetz zu unterzeichnen. Damals, im Februar 2014, hatten die Abgeordneten eine Diätenerhöhung in zwei Schritten um rund zehn Prozent beschlossen. Seit dem 1. Juli 2024 beträgt die Abgeordnetenentschädigung 11.227,20 Euro.
Arbeitnehmer verdienten 1950 im Schnitt 243 D-Mark im Monat
1950 waren die Zahlen natürlich noch deutlich kleiner. Schlecht verdienten die Parlamentarier dennoch nicht. Und auch Empörung gab es damals schon, als der Bundestag am 31. März erstmals ein Diätengesetz beschloss.
Laut Grundgesetz haben die Abgeordneten „Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“. Und die sah im Jahr 1950 so aus: Die Aufwandsentschädigung betrug 600 D-Mark. Diese war damals noch steuerfrei. Außerdem wurde ein Tagegeld für jeden Sitzungstag von 30 D-Mark beschlossen und monatlich ein „allgemeiner Kostenersatz“ von 100 D-Mark gezahlt.
„Abgeordneter zu sein, ist nun endgültig zu einem lohnenden Beruf geworden“, kommentierte „Der Spiegel“ und rechnete vor, dass die Parlamentarier unter Berücksichtigungen weiterer Zulagen und Pauschalen sogar 1.900 D-Mark beziehen konnten. Zum Vergleich: Ihre englischen Amtskollegen bekamen 1.000 D-Mark, ein Arbeitnehmer in der Bundesrepublik verdiente durchschnittlich 243 D-Mark im Monat.