Strafrechtsparagraf 175 : Bundestag beschließt einstimmig Rehabilitierung Homosexueller
Der Bundestag hat Verurteilungen Betroffener in Nachkriegsdeutschland nach dem damaligen Strafrechtsparagrafen 175 aufgehoben und eine Entschädigung beschlossen.
Viele Männer im Deutschland gehen mit dem Makel des Straftäters durchs Leben, obwohl das, wofür sie verurteilt wurden, seit Jahrzehnten keine Straftat mehr ist: Sie hatten eine einvernehmliche Liebesbeziehung mit einem anderen Mann. Jetzt hat der Bundestag beschlossen, diesen Makel von ihnen zu nehmen. Alle Verurteilungen in der Bundesrepublik, der DDR oder dem alliierten Nachkriegsdeutschland nach dem damaligen Strafrechtsparagrafen 175 werden aufgehoben, es sei denn, die Taten wären auch unter Heterosexuellen strafbar, etwa weil Kinder beteiligt waren. Zudem beschlossen die Abgeordneten eine Entschädigung von pauschal 3.000 Euro für jeden Rehabilitierten sowie 1.500 Euro für jedes angefangene Haftjahr. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundestag vergangene Woche einstimmig verabschiedet.
Verbot homosexueller Handlungen nach heutigem Verständnis grundrechtswidrig
Frühere, unter nationalsozialistischer Herrschaft ergangene Urteile nach Paragraf 175 waren bereits vor vielen Jahren aufgehoben worden. Hierbei hatte man sich auf den Unrechtscharakter des Regimes berufen. Im jetzt beschlossenen Gesetz wird die eigentlich dem Rechtsstaatsprinzip widersprechende Aufhebung rechtskräftiger Urteile damit begründet, dass "das strafrechtliche Verbot homosexueller Handlungen nach heutigem Verständnis in besonderem Maße grundrechtswidrig" sei.
In der Debatte sagte Karl-Heinz Brunner (SPD), es mache ihn "auch heute noch fassungslos", dass die Verfolgung Homosexueller nach dem Ende der NS-Herrschaft in Deutschland weitergegangen sei, und das mit Billigung des Bundesverfassungsgerichts. Dadurch seien "berufliche Existenzen zerstört, Familien vernichtet, Menschen ruiniert" worden. Heftig kritisierte Brunner den Koalitionspartner, der darauf bestanden habe, Verurteilte wegen sexueller Handlungen mit unter 16-Jährigen von der Rehabilitierung auszunehmen, während sonst die Strafbarkeitsgrenze bei 14 Jahren liegt. Damit werde neue Diskriminierung geschaffen. Dennoch begrüßte er ausdrücklich den vorliegenden Gesetzentwurf. Der Kampf gegen die Diskriminierung Homosexueller sei aber noch lange nicht zu Ende, betonte Brunner.
Linke: Deutlich machen, dass Unrecht wiedergutgemacht werden muss
Dass es überhaupt zu dieser Abstimmung kommen konnte, würdigte auch Harald Petzold (Die Linke). Leider sei aber ein "Geschacher" um den Änderungsantrag vorausgegangen, der zur erwähnten Anhebung der Altersgrenze von 14 auf 16 Jahre geführt hatte. Dies sei "unwürdig, und dafür fehlen mir eigentlich die Worte", sagte Petzold. Die Worte fehlten ihm auch für die SPD, fügte er an, die sich auf diesen Änderungsantrag "mit daraufgesetzt" habe. Er bedauerte zudem, dass der Vorschlag seiner Fraktion zu einer individuellen Entschädigung nach dem Vorbild des Strafrechtsentschädigungsgesetzes anstelle einer pauschalen Entschädigung keine Mehrheit im Ausschuss gefunden habe. Trotz aller Kritik werde seine Fraktion aber dem Gesetzentwurf zustimmen, kündigte Petzold an, "weil wir wollen, dass unser gesamtes Haus deutlich macht, dass dieses Unrecht wiedergutgemacht werden muss".
Sabine Sütterlin-Waack (CDU) wies darauf hin, dass sich der Bundestag vor mehr als 15 Jahren über alle Fraktionsgrenzen hinweg bei den betroffenen Männern entschuldigt habe. Manchmal aber sei eine einfache Entschuldigung zu wenig, es müssten Taten folgen. Erklärtes Ziel sei es, mit dem Gesetz "den betroffenen, nunmehr oftmals hochbetagten Männern stellvertretend für unseren Rechtsstaat die Möglichkeit zu geben, sich mit dem deutschen Staat zu versöhnen", sagte Sütterlin-Waack. Intensiv habe sich ihre Fraktion mit dem Rechtsstaatsprinzip auseinandergesetzt, nach dem einmal rechtsstaatlich getroffene Urteile Bestand haben müssen. Da es sich aber bei der Rehabilitierung um eine begünstigende Maßnahme handele, sei der Vertrauensschutz, um den es beim Rechtsstaatsprinzip im Kern gehe, davon nicht berührt. Die vielfach kritisierte Änderung der Altersgrenze rechtfertigte Sütterlin-Waack mit verfassungsrechtlichen Komplikationen, die zu einem Scheitern des Gesetzes in Karlsruhe hätten führen können. Diese Änderung sei bedauerlich, aber notwendig gewesen.
Volker Beck: Schon Ermittlungen führten zum "sozialen Tod"
Der ausscheidende Abgeordnete Volker Beck (Grüne) sprach von einem historischen Tag. Er gab aber zu bedenken, dass Menschen nicht nur durch Verurteilungen nach Paragraf 175 ruiniert worden seien, schon die Ermittlungen hätten vielfach zum sozialen Tod geführt. Deshalb wollten die Grünen auch eine Entschädigung für Folgen von Ermittlungen. Dennoch werde seine Fraktion dem Regierungsentwurf zustimmen. In einigen Abschiedsworten warb Beck für ein selbstbewusstes Parlament, "gegenüber der Regierung, aber auch gegenüber denen, die den Parlamentarismus derzeit denunzieren". Die Demokratie sei nicht unfehlbar, aber "das Gute an der Demokratie ist, dass sie ihre Fehler einsehen und korrigieren kann. Und ich glaube, das haben wir mit diesem Gesetzgebungsverfahren auch gezeigt."
Zwei Vorlagen der Grünen, (18/10117, 18/10118), in denen sie neben einer Rehabilitierung auch eine "individuelle und kollektive Entschädigung für die antihomosexuelle Strafverfolgung nach 1945" forderten, fanden keine Mehrheit im Parlament.