Vor 40 Jahren... : Prozess gegen RAF-Terroristen beginnt
Am 1. Februar 1984 begann der Gerichtsprozess gegen die RAF-Mitglieder Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt. Bis heute werfen die RAF-Verbrechen Fragen auf.
Eine Gerichtszeichnung vom 1. Februar 1984 zeigt die beiden Angeklagten Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar in Stuttgart-Stammheim.
Als der Vorstandssprecher der Dresdner Bank, Jürgen Ponto, Ende Juli 1977 die Tür seines Hauses in Frankfurt am Main öffnete, ließ er seine Mörder hinein: Geklingelt hatte die Tochter eines alten Freundes, Susanne Albrecht, Mitglied der zweiten Generation der Roten Armee Fraktion (RAF). Gemeinsam mit Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt wollte sie Ponto entführen, um inhaftierte RAF-Mitglieder wie Andreas Baader und Gudrun Ensslin freizupressen. Als sich Ponto wehrte, wurde er umgebracht. Knapp sieben Jahre später, am 1. Februar 1984, standen Klar und Mohnhaupt unter anderem wegen des Ponto-Mordes in Stuttgart-Stammheim vor Gericht.
Mohnhaupt und Klar auf freiem Fuß
14 Monate dauerte der Prozess gegen die Linksterroristen, die kurz hintereinander im November 1982 festgenommen worden waren. Am Ende wurden beide wegen neunfachen Mordes und zahlreicher Mordversuche verurteilt: jeweils zu fünfmal lebenslänglich plus 15 Jahren Haft.
Es waren die höchsten Strafen aller RAF-Prozesse. Die Urteilsbegründung umfasste 377 Seiten, Zweifel blieben dennoch. Zu unsicher sei die Beweislage gewesen, meinen Historiker. Insbesondere im Fall des ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback, für den Klar und Mohnhaupt ebenfalls verurteilt wurden, blieben viele Fragen offen. Auch nach ihrer Haftentlassung schwiegen beide zu den Taten. Mohnhaupt - vom Stammheimer Richter als "gefährlichste und bösartigste Frau Deutschlands" bezeichnet - ist seit 2007, Klar seit 2008 wieder auf freiem Fuß. Susanne Albrecht wurde 1990 zu zwölf Jahren Haft verurteilt, sie ist seit 1996 frei.