Piwik Webtracking Image

Vor 35 Jahren... : Kommunales Wahlrecht für Ausländer eingeführt

Im Februar 1989 führen Schleswig-Holstein und Hamburg das kommunale Wahlrecht für Ausländer ein. Doch kurz darauf kippt das Bundesverfassungsgericht die Regelung.

07.02.2024
True 2024-02-07T11:07:13.3600Z
1 Min
Foto: picture alliance/Eibner-Pressefoto/Fleig

Am 14. Februar 1989 beschloss Schleswig-Holstein als erstes Bundesland das kommunale Wahlrecht für Ausländer. Einen Tag später zog Hamburg nach.

Für Bundesinnenminister Friedrich Zimmermann (CSU) war die Sache klar. Nichts weniger als ein "Anschlag auf die Verfassung", ein "Ausverkauf deutscher Interessen" sei das Vorhaben Schleswig-Holsteins und Hamburgs. Es sei der Beginn "der Umgestaltung der Republik", der dazu führen werde, dass in einigen Teilen "die deutsche Bevölkerung bald nichts mehr zu sagen" habe. Aufhalten konnte er die beiden Nordstaaten nicht: Am 14. Februar 1989 beschloss Schleswig-Holstein als erstes Bundesland das kommunale Wahlrecht für Ausländer. Einen Tag später zog Hamburg nach.

EU-Bürger dürfen seit 1992 an Kommunalwahlen teilnehmen

In Hamburg wurden damals alle erwachsenen Ausländer wahlberechtigt, wenn sie seit mindestens acht Jahre mit fester Aufenthaltserlaubnis in Deutschland lebten. In Schleswig-Holstein genügten schon fünf Jahre, allerdings war das Wahlrecht auf Mitbürger aus Dänemark, Irland, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und der Schweiz beschränkt - Staaten, die wiederum ihren deutschen Mitbürgern bereits ein Kommunalwahlrecht eingeräumt hatten.

Lange hielten die Regelungen jedoch nicht: Die CDU-Bundestagsfraktion ließ die Gesetze vom Bundesverfassungsgericht prüfen. Im Kern ging es dabei um die Frage, ob das Grundgesetz in der Zeile "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" nur das deutsche Volk meint. Die Karlsruher Richter waren 1990 dieser Auffassung. Für EU-Ausländer gilt allerdings eine Ausnahme: Seit 1992 können Staatsbürger aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft an Kommunalwahlen teilnehmen.