Vor 70 Jahren : Deutschland hisst Flaggen
Am 5. Mai 1955 endete das Besatzungsregime. Eine Verfügung vom 20. April regelte, wann und wo die deutsche Flagge offiziell gehisst werden durfte.
5. Mai 1955, 15 Uhr: Auf den Dienstgebäuden der Ministerien der Bundesrepublik Deutschland wird die schwarz-rot-goldene Flagge gehisst. Es ist der Tag der offiziellen Beendigung des Besatzungsregimes. Dass von diesem Tag an vielerorts die deutsche Flagge wehte, ging auf eine Verfügung der Bundesregierung vom 20. April 1955 zurück.

Das Bundesfinanzministerium in Berlin mit der Europa- und der Deutschlandflagge: Die obersten Bundesbehörden in Deutschland sind täglich beflaggt.
In einem sechsseitigen Papier, datiert auf den 14. April und unterzeichnet von Kanzler Konrad Adenauer und Innenminister Gerhard Schröder (beide CDU), beschrieb die Regierung detailliert, wann, wo und wie Dienstgebäude des Bundes nach der Wiedererlangung der Souveränität zu beflaggen seien. So sollten die "Dienstgebäude der obersten Bundesbehörden am Sitz der Bundesregierung und das Bundeshaus in Berlin" täglich beflaggt werden.
Bundestag regelt Beflaggung als eigenständiges Verfassungsorgan selbst
Für weitere Dienstgebäude wurden "regelmäßige allgemeine Beflaggungstage" eingeführt. Darunter der Neujahrstag, der Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai oder der Tag der deutschen Einheit, damals der 17. Juni. Je nach Art der Behörde sollte die Bundesflagge, die Bundesdienstflagge - mit Bundesschild und Bundesadler - oder die Bundespostflagge - mit Posthorn - gehisst werden. Und zwar in der Regel "an aufrecht stehenden" Masten.
Dass auf und vor dem Reichstagsgebäude in Berlin heute unterschiedlichste Flaggen wehen, hängt übrigens nicht mit der inzwischen mehrfach geänderten Verfügung zusammen. Der Bundestag regelt als eigenständiges Verfassungsorgan sein Beflaggungswesen selbst.