Untersuchungsausschuss kommt : Abzug aus Afghanistan aufarbeiten
Die Fraktionen von SPD, Union, Grünen und FDP haben sich auf einen Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Abzug aus Afghanistan verständigt.
Die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben sich auf einen gemeinsamen Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Abzug aus Afghanistan verständigt. Wie die Abgeordneten schreiben, erfolgte die militärische Evakuierung im August 2021 "unter dramatischen Umständen nach nur sehr kurzer Zeit der Vorbereitung aufgrund des raschen Zusammenbruchs der afghanischen Regierung und Sicherheitskräfte und dem daraus resultierenden schnellen Vormarsch der Taliban bis hin zur Einnahme von Kabul".
Der Untersuchungsauftrag zielt unter anderem auf die Beurteilung der Sicherheitslage in Afghanistan durch Bundesministerien, Bundesbehörden und Nachrichtendienste, auf deren Informationsaustausch und auf die Zuständigkeiten beim Abzug und der Evakuierung des deutschen Personals, der Ortskräfte und anderer betroffener Personenkreise. Beleuchtet werden soll unter anderem das Zusammenwirken mit ausländischen Stellen und Nachrichtendiensten, die Zusammenarbeit auf europäischer, Nato- und internationaler Ebene und die Vorbereitungen auf die jeweiligen Entscheidungen der USA und Frankreichs zum Abzug beziehungsweise zur Evakuierung. Der Untersuchungsausschuss soll zudem Empfehlungen geben für internationale Einsätze und Missionen der Bundeswehr sowie für den künftigen Umgang mit Ortskräften.
Parlamentarische Aufarbeitung auch für Lehren für künftige Einsätze
Vertreter von SPD, Union, Grünen und FDP betonten in der Debatte die Verpflichtung einer parlamentarischen Aufarbeitung mit Blick auf Bundeswehrsoldaten, Diplomaten, zivile Helfer und Ortskräfte in Afghanistan. Es gehe zudem darum, Lehren für künftige Einsätze zu ziehen. Die Fraktionen von AfD und Linke warfen den Antragstellern vor, den Untersuchungszeitraum bewusst nur auf den Abzug zu beschränken, um einer Aufarbeitung des gesamten Afghanistan-Einsatzes aus dem Wege zu gehen.
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Den Antrag überwies das Plenum zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsführung. Dem nach Artikel 44 des Grundgesetz einzusetzenden Ausschuss sollen zwölf ordentliche Mitglieder (SPD und Union jeweils drei, Grüne und FDP jeweils zwei Mitglieder und AfD und Linke jeweils ein Mitglied). Für eine von den Ampel-Fraktionen im Koalitionsvertrag vereinbarte Enquetekommission, die sich mit dem Afghanistan-Engagement seit 2001 beschäftigen soll, liegt noch kein Einsetzungsantrag vor. Mit beiden Gremien, der Enquetekommission und dem U-Ausschuss, befasst sich der Bundestag in der ersten Juliwoche.