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Europa : Bundestag fordert Aussetzung von Milliardenzahlungen an Ungarn

Die ungarische Regierung hat einen Katalog von 17 Reformmaßnahmen vorgelegt. Ob der EU-Kommission das reicht, ist offen.

14.11.2022
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2 Min

Der Bundestag hat die Bundesregierung vergangenen Donnerstag in einer Entschließung aufgefordert, im Rat der EU für die Aussetzung von milliardenschweren Zahlungen aus dem EU-Haushalt an Ungarn zu stimmen, sollte die dortige Regierung die von ihr vorgelegten Reformmaßnahmen nicht nachvollziehbar umsetzen und weiter gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit verstoßen.

In diesem Fall müsse die im Jahr 2020 eingeführte Konditionalitätsverordnung zum Schutz des EU-Haushalts konsequent angewendet werden, fordern die Abgeordneten in dem Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, den der Europaausschuss zuvor mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Linksfraktion auf den Weg gebracht hatte. Die AfD-Fraktion stimmte gegen die Vorlage, die CDU/CSU-Fraktion enthielt sich.

Mit der Entschließung für einen entsprechenden Durchführungsbeschlusses der Europäischen Kommission machen die Abgeordneten von ihrem Recht auf Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Gebrauch.

EU-Kommission bemängelt Korruptionsbekämpfung

Die Kommission wirft der ungarischen Regierung unter anderem systematische Unregelmäßigkeiten in öffentlichen Vergabeverfahren sowie unzureichende Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung vor. Sie hat deshalb am 27. April 2022 ein Verfahren gegen das Land gemäß Konditionalitätsmechanismus eingeleitet, das dazu führen könnte, dass Zahlungen in Höhe von rund 7,5 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt ausgesetzt werden. Um dies abzuwenden, hatte die ungarische Regierung einen Katalog von 17 Reformmaßnahmen vorgelegt. Ob die EU-Kommission trotzdem Maßnahmen zum Schutz des Haushalts ergreift, etwa Zahlungen aussetzt oder korrigiert, muss der Rat, bestehend aus den Regierungsvertretern der EU-Mitgliedsländer, bis spätestens 19. Dezember entscheiden.

FDP fordert Rechtstaatlichkeit 

Viele Abgeordnete meldeten Zweifel am politischen Willen der Regierung in Budapest an, die notwendigen Reformen tatsächlich umzusetzen. So appellierte Chantal Kopf (Grüne) an die Kommission, ihren Weg "mit aller Entschlossenheit weiterzugehen und sich keinen Sand in die Augen streuen zu lassen". Ann-Veruschka Jurisch (FDP) verwies auf die Jahresberichte des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (Olaf) und betonte, Rechtsstaatlichkeit müsse gerade auch bei der Verwendung von EU-Mitteln gelten. Andrej Hunko (Die Linke) mahnte an, für Ungarn und Polen die gleichen Maßstäbe anzuwenden.

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Johannes Schraps (SPD) warf der Unionsfraktion mit Blick auf ihr Nein zur Entschließung "erhebliche Loyalitäten" gegenüber Ungarns Regierungschef Victor Orban und dessen Regierungspartei Fidesz vor.

CDU: Vorverurteilungen nicht zielführend

Gunther Krichbaum (CDU) entgegnete, seine Fraktion wäre gerne in die Vorbereitung des Antrags eingebunden worden. Sie halte es für nicht für zielführend, Vorverurteilungen zu machen, bevor Ungarns Frist für die Umsetzung seiner Reformversprechen abgelaufen ist. Gleichwohl heiße die Unionsfraktion die Stoßrichtung des Antrags für gut.

Norbert Kleinwächter (AfD) bezeichnete die Vorwürfe gegen Ungarn als "an den Haaren herbeigezogen". Die Kommission lege keine Beweise dafür vor, auch habe der Bundestag kein Recht, so auf ein befreundetes Land zu schauen.