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Umsatzsteuerpunkte und Sozialindex : So wird das Startchancenprogramm finanziert

Bei der Finanzierung des Startchancenprogramms setzen Bund und Länder auf Altbekanntes und eine Neuerung: den Sozialindex.

12.04.2024
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2 Min

20 Milliarden Euro wollen Bund und Länder in den nächsten Jahren in Brennpunkt-Schulen investieren. Vom Bund kommen zehn Milliarden Euro, die Länder bringen gemeinsam die andere Hälfte auf. Bei der Finanzierung wird auf Altbekanntes und eine Neuerung gesetzt.

Grundsätzlich gilt: Der Bund hat im Bildungsbereich wenig zu melden. Es gilt das Kooperationsverbot, der Bund kann nicht einfach Programme aufsetzen, sondern ist auf die Mitwirkung der Länder angewiesen - und die wollen in der Regel ihre eigenen Vorstellungen einbringen. Der Bund wiederum kann seine Mittel an Ko-Finanzierungsregeln binden. In der Vergangenheit hat das dazu geführt, dass Bundesmittel liegen blieben, weil Länder ihren Teil nicht tragen wollten.

300 Millionen Euro im Jahr über Umsatzsteuerpunkte

Die drei Säulen des Startchancenprogrammes haben jeweils eigene Finanzierungsmodalitäten. Für das "Chancenbudget für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung" (Säule 2) und das "Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams" fließen die Bundesmittel in Höhe von jeweils 300 Millionen Euro pro Jahr in Form von Umsatzsteuerpunkten. Das ist ein klassischer Finanzierungsmodus, wenn der Bund keine eigene Kompetenz hat.

Foto: Grafik: Stephan Roters; Quelle: Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm Startchancen

Investitionen für zeitgemäßes und förderliches Lernen - jährlich sollen 380 Millionen Euro Bundesmittel für das Investitionsprogramm Startchancen verteilt werden.

Die Abgabe der Umsatzsteuerpunkte soll zunächst bis 2029 befristet werden. Dann will der Bund prüfen, ob die Länder wie versprochen mit dem Geld umgegangen sind. Die Länder haben wiederum bereits darauf hingewiesen, dass sie mehr Geld benötigen werden, um Kostensteigerungen abzufangen.

Ein Sozialindex dient als Orientierung

Aufgeteilt werden die Mittel aus der Umsatzsteuer über den klassischen Schlüssel des Finanzausgleichsgesetzes. Bei Säule 1 (siehe Grafik), dem "Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung", wird ein sogenannter Sozialindex angesetzt, um die rund vier Milliarden Euro über die nächsten zehn Jahre auszuschütten.

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Gängig ist bei solchen Programmen eigentlich der Königsteiner Schlüssel, der sich aus Steueraufkommen und Bevölkerungszahl ergibt. Der Sozialindex bezieht hingegen etwa die Armutsgefährdungsquote sowie die Zahl der unter-18-Jährigen mit Migrationshintergrund ein. Damit fließen etwa an Nordrhein-Westfalen 25,44 Prozent der investiven Bundesmittel. Nach dem Königsteiner Schlüssel von 2019 wären es nur 21,08 Prozent gewesen. Bayerns Anteil fällt mit 12,75 Prozent deutlich geringer aus als nach dem Königsteiner Schlüssel (15,56 Prozent).

Zusammenarbeit bei der Finanzierung

Bei dem Investitionsprogramm, das als Finanzhilfe auf Grundlage von Artikel 104c Grundgesetz ausgestaltet ist, will der Bund 70 Prozent der jeweiligen Investitionskosten übernehmen, die Länder beziehungsweise Kommunen sollen 30 Prozent beisteuern. Dabei können schon bestehende Programme, die ähnlichen Zielen dienen, angerechnet werden.