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Bundestag fasst vier Beschlüsse : Ermittlungsbefugnisse verlängert, Verordnung zugestimmt

Über vier Vorlagen stimmte der Bundestag in dieser Woche ab. Unter anderem ging es um Ermittlungsbefugnisse nach Wohnungseinbrüchen.

15.11.2024
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2 Min

Die Strafverfolgungsbehörden sollen weiterhin befugt sein, bei Ermittlungen zu Einbrüchen die Telekommunikation von Verdächtigen zu überwachen. Eine bis zum 12. Dezember 2024 befristete Regelung im Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens soll bis zum 1. Januar 2030 verlängert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung nahm der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und BSW bei Gegenstimmen von AfD und Die Linke an.

Erneute Evaluierung der Regelung vorgesehen

Die Verlängerung der Ermittlungsbefugnisse bei Wohnungseinbruchdiebstählen hatte der Rechtsausschuss in der Woche zuvor sachfremd dem Gesetz "zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen" hinzugefügt. Ziel der Änderung der Höfeordnung und der Verfahrensordnung ist es, erbrechtliche Regelungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe in vier Bundesländern zu aktualisieren.

Zur Begründung der Verlängerung der Ermittlungsbefugnisse hatte die damals noch bestehende Koalition argumentiert, dass die vorgesehene Evaluierung der Vorschrift aufgrund der Corona-Pandemie nicht ausreichend gewesen sei. Die Union und auch die SPD hatten im Ausschuss vorgetragen, dass sie auf eine Befristung gänzlich verzichten würden. Grüne und FDP hatten auf eine erneute Befristung und Evaluierung bestanden. Die Unionsfraktion hatte der Aufsetzung des Tagesordnungspunktes zugestimmt, da die Ermittlungsbefugnisse andernfalls ausgelaufen wären.

Nachtragshaushalt zurück in Ausschuss überwiesen

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Drei weitere Beschlussfassungen standen vergangene Woche noch auf der Tagesordnung. Die Abgeordneten befassten sich zum einen mit dem Entwurf für einen Nachtragshaushalt 2024, den sie zurück an den Haushaltsausschuss überwiesen. Außerdem ließ das Hohe Haus eine von der Bundesregierung vorgelegte Änderung der Außenwirtschaftsverordnung mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP passieren. Mit der Änderung soll die Ausfuhr von sogenannten "Dual-use-Gütern", also Waren mit militärischem und zivilem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden. Damit will die Bundesregierung der unkontrollierten Verbreitung neuer Technologien, die militärisch relevant sind, vorbeugen. Zudem werden EU-Vorgaben zu Sanktionen gegen Russland umgesetzt. AfD, BSW und Die Linke stimmten gegen die Vorlage.

Ohne Aussprache nahm das Parlament zudem einen Antrag des Bundesministeriums der Finanzen an. Damit soll es Griechenland ermöglicht werden, bilaterale Kredite zurückzuzahlen, ohne gleichzeitig auch bei den europäischen Rettungsschirmen tilgen zu müssen.