Die Reste der Ampel-Koalition : Welche Gesetze noch eine Chance haben - und welche eher nicht
Von den mehr als 100 laufenden Regierungsvorhaben werden nur wenige das Bundesgesetzblatt von innen sehen. Ein Überblick, wie es um bedeutende Gesetzentwürfe steht.
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Das jähe Ende der Ampel-Koalition von SPD, Bündnis 90/Die Grünen dürfte auch das zeitige Ende für dutzende Gesetzesvorhaben der Bundesregierung bedeuten. Mehr als 100 Entwürfe der Regierung sowie eine Handvoll der Koalitionsfraktionen selbst sind noch nicht abgeschlossen. Einige davon liegen beim Bundesrat zur Abstimmung oder im Vermittlungsausschuss, das Gros ist aber entweder auf den Weg in den Bundestag oder liegt in den Ausschüssen. Während einige Projekte fraktionsübergreifende Unterstützung erfahren dürften, stehen gerade die noch nicht abgeschlossenen Prestigeobjekte der gescheiterten Ampel vor dem Aus. Ein Überblick:
Soziales: Aus für das Rentenpaket II
Es war das sozialpolitische Prestigeprojekt der SPD und für sie unverhandelbar: das Rentenpaket II. Nach monatelangem Streit hatte sich die Ampel-Regierung im Frühjahr darauf geeinigt und einen Beschluss im Kabinett gefasst. Nach den Plänen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sollte die 2018 eingeführte Haltelinie für das Rentenniveau (Verhältnis von "Standard-Rente" und aktuellem Durchschnittslohn) von 48 Prozent verlängert werden. Die Rentenbeiträge sollten dafür, nachdem sie sehr lange stabil bei 18,6 Prozent lagen und liegen, mittelfristig auf 22,3 Prozent steigen. Um den Beitragsanstieg abzumildern, war der Einstieg in eine teilweise aktienbasierte Finanzierung (Generationenkapital) geplant. Darauf hatte vor allem die FDP gedrängt.
Nach dem Kabinettsbeschluss ging die Diskussion aber weiter, denn es stellte sich heraus, dass die FDP nicht zufrieden war, obwohl der damalige Finanzminister Christian Lindner (FDP) das Paket als "ausverhandelt" bezeichnet hatte. Ende September erreichte es dann doch den Bundestag, eine erste Lesung und eine Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales fanden statt. Nach der nicht abebbenden Kritik der Liberalen hatte sich die SPD auch noch einmal gesprächsbereit gezeigt, doch das Ampel-Aus beerdigte auch das Rentenpaket. Minister Heil erklärte es am Donnerstag für gescheitert und warnte vor sinkenden Renten.
Familie: Kindergrundsicherung und Demokratiefördergesetz bleiben liegen
Mit der Kindergrundsicherung sollten Millionen Kinder aus der Armut geholt werden, indem familienpolitische Leistungen gebündelt, besser zugänglich gemacht und auch erhöht werden sollten.
Sie sollte beweisen: Die Grünen konzentrieren sich nicht nur auf Umweltthemen, sie wollen auch eine Politik des sozialen Ausgleichs für weniger privilegierte Bevölkerungsgruppen. Mit der Kindergrundsicherung von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) sollten Millionen Kinder aus der Armut geholt werden, indem familienpolitische Leistungen gebündelt, besser zugänglich gemacht und auch erhöht werden sollten.
Der ursprüngliche Plan des Aufbaus einer neuen Behördenstruktur innerhalb der Bundesagentur für Arbeit (Familienservice) mit mehreren tausend neuen Stellen sorgte von Beginn an für heftigen Streit im Bundestag und auch außerhalb bei den betroffenen Institutionen. Finanzminister Lindner (FDP) machte damals schnell klar, dass das Familienministerium nicht mit dem gewünschten zweistelligen Milliardenbetrag rechnen könne. Stattdessen hatten sich die Parteien auf Leistungserhöhungen für Familien innerhalb der bisherigen Strukturen geeinigt. Nach erster Lesung und Anhörung im Familienausschuss liegt die Kindergrundsicherung in der Schublade und wird dort wohl auch verschwinden.
Demokratiefördergesetz hing schon lange fest
Das Demokratiefördergesetz sollte die Unterstützung von Projekten gegen Extremismus jeder Art auf eine neue Grundlage stellen und dauerhaft absichern. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hatte stets betont, wie wichtig aus ihrer Sicht das Gesetz gerade in einer Zeit eines erstarkenden Rechtspopulismus sei, der demokratische Institutionen stark unter Druck setze. Eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf fand bereits im März 2023 statt, seitdem rückte die FDP aber immer stärker von den Plänen ab. Sie hatte unter anderem verlangt, eine Extremismusklausel im Gesetz zu verankern, um die Förderung linksradikaler Gruppen auszuschließen. Die Zivilgesellschaft bestehe nicht nur aus denjenigen, die aus Programmen oder über dieses Gesetz Geld bekommen wollten, sondern aus vielen mehr, so eine weitere Kritik der Liberalen. Union und AfD unterstellten dem Projekt eine ideologische Motivation und lehnten es ebenfalls ab.
Gesundheit: Lauterbach warnt vor Verzögerung wichtiger Gesetze
Mit dem Bruch der Ampelkoalition steht ein ganzes Bündel an Gesetzentwürfen im Gesundheitsbereich auf der Kippe.
Mit dem Bruch der Ampel-Koalition steht ein ganzes Bündel an Gesundheitsgesetzen auf der Kippe. Zuletzt hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zahlreiche Gesetzentwürfe neu eingebracht und einen "Herbst der Reformen" ausgerufen. Darunter sind nach seiner Darstellung zeitkritische Entwürfe, etwa die Reform der Notfallversorgung, das Gesundes-Herz-Gesetz oder die Organspendereform.
Der Minister fand am Mittwoch im Gesundheitsausschuss drastische Worte, um klar zu machen, wie dringlich die Reformen seien. Wenn einige der ausgearbeiteten Gesetzentwürfe nicht mehr beschlossen würden, käme es zu einer Verzögerung von mindestens einem Jahr. In der Zwischenzeit könnten sehr viele Menschen sterben, weil Verbesserungen nicht umgesetzt werden. Das sei eine tragische Entwicklung. Die Bürger warteten auf lebensrettende Gesundheitsreformen. Dringlich ist auch die Finanzreform für die Pflege, denn die Ausgaben steigen weiter. Per Rechtsverordnung soll der Pflegebeitragssatz 2025 um 0,2 Prozentpunkte erhöht werden. Nach Angaben des Ministers wird damit das Geld für 2025 reichen, aber nicht für 2026.
Und dann wäre da noch die Krankenhausreform, die jahrelang vorbereitet und von Lauterbach als "Revolution" angepriesen wurde. Am 22. November steht die umstrittene Reform, die bereits den Bundestag passiert hat, im Bundesrat zur Abstimmung. Sollten die Länder den Vermittlungsausschuss anrufen, wäre das Projekt nach Einschätzung politischer Beobachter gefährdet. Lauterbach geht davon aus, dass die Reform im Bundesrat gebilligt wird. An Rechtsverordnungen zur Umsetzung der Krankenhausreform werde parallel gearbeitet, sagte er im Ausschuss. Es gelte, keine Zeit zu verlieren.
Haushalt: Der Haushalt 2025 wird deutlich später kommen
Der Haushalt 2025 war einer der wesentlichen Gründe, weshalb die Ampel-Koalition scheiterte. Eigentlich hätte an diesem Donnerstag die Bereinigungssitzung stattfinden und die letzte Hand an den Etatentwurf gelegt werden sollen. Der aktuell im parlamentarischen Verfahren befindliche Entwurf für das kommende Jahr wird aber wohl nicht mehr beschlossen werden. Damit wird voraussichtlich für mindestens die erste Jahreshälfte eine vorläufige Haushaltsführung greifen. Einen finalen Haushalt 2025 wird dann die kommende Bundesregierung beschließen müssen.
Etwas unklarer ist das Schicksal des ebenfalls in Beratung befindlichen Nachtragshaushalts 2024. Dieser wurde am Mittwoch in zweiter Lesung im Bundestag beraten und dann zurück an den Haushaltsausschuss überwiesen. Grund für dieses ungewöhnliche Verfahren ist eine Regelung in der Geschäftsordnung des Bundestages. Der neue Bundesfinanzminister Jörg Kukies stellte in der Debatte dar, dass auch ohne Nachtragshaushalt "nach aktuellem Stand" keine Haushaltssperre gebraucht werde. Ein Nachtragshaushalt sei aber eine Option, und es sei vernünftig, sich diese Option offen zu halten. Union und FDP zeigten sich indes ablehnend.
Finanzen: Priorität für Wachstumsinitiative und Kalte Progression
Priorität hätten in den letzten Sitzungswochen Maßnahmen der Wachstumsinitiative, hat Bundesfinanzminister Jörg Kukies (SPD) am Dienstag angekündigt. Dazu zähle vor allem der Abbau der Kalten Progression. Dieser ist Teil des Steuerfortentwicklungsgesetzes (SteFeG), das sich bereits im parlamentarischen Verfahren befindet. Es beinhaltet auch die Erhöhung des Kindergeldes um fünf Euro für 2025. Knackpunkt in der Koalition war, dass der damalige Finanzminister Christian Lindner (FDP) die Freibeträge noch stärker erhöhen wollte, als im Gesetzentwurf vorgesehen, da der Steuerprogressionsbericht und der Bericht über das steuerliche Existenzminimum aus seiner Sicht höhere Werte erforderlich machten. Dies soll aber auf Widerstand innerhalb der Ampel-Koalition gestoßen sein, weshalb das Gesetz noch nicht abschließend im Finanzausschuss behandelt wurde.
Neben höheren Freibeträgen in der Einkommensteuer und beim Kindergeld sowie der Anpassung des Steuertarifs zum Inflationsausgleich sieht der SteFeg-Entwurf die Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung und Erweiterungen bei der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter vor. Widerspruch erntete der Gesetzentwurf vonseiten der CDU/CSU- Fraktion vor allem deshalb, weil die Steuerklassen III und V, die Verheiratete wählen können, entfallen und in die Steuerklasse IV mit Faktor überführt werden sollen.
Energie: Verlängerung des Strompreispaketes für die Industrie ist unklar
Um drei Milliarden Euro wollte die Ampel-Koalition kurz vor ihrem Scheitern die Wirtschaft noch entlasten. Mit dem Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht sollte das passieren, dabei unter anderem das Strompreispaket für das produzierende Gewerbe verlängert werden. Alles war beschlossen, die Debatte zur zweiten und dritten Lesung zum Ende der vorvergangenen Sitzungswoche am Freitag, 18. Oktober 2024, beendet, da beantragte der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner die Feststellung der Beschlussfähigkeit. Nach namentlicher Abstimmung war diese nicht mehr gegeben. Ob das Gesetz noch einmal aufgesetzt wird, ist fraglich. Im Finanzausschuss hatten allein die damaligen drei Ampel-Fraktionen dafür gestimmt.
Landwirtschaft: Zukunft des Tierschutzgesetzes ist fraglich
Die Novelle des Tierschutzgesetzes sollte bis Ende 2024 verabschiedet werden. Die Änderungen sehen grundlegende Neuregelungen vor. So soll die Anbindehaltung, mit wenigen Ausnahmen - für Betriebe mit weniger als 50 Rindern - untersagt werden. Zudem ist ein Kupierverbot bei Lämmern und Ferkeln sowie verpflichtende Videoaufzeichnungen in Schlachthöfen vorgesehen. Bei Heimtieren soll die Qualzucht und der Verkauf solcher Tiere auf Online-Plattformen verboten werden. Auch das Halten von Wildtieren wie Großkatzen, Elefanten, Affen oder Nilpferden in Zirkussen soll der Vergangenheit angehören.
Verkehr: Gute Chancen für das Deutschlandticket 2025
Die Zukunft des Deutschlandtickets galt eigentlich als gesichert - zumindest für 2025. Aus dem 49-Euro-Ticket wird ab 1. Januar ein 58-Euro-Ticket. Auf diese Preiserhöhung hatte sich die Verkehrsministerkonferenz verständigt, nachdem der Bund klar gemacht hatte, lediglich die vereinbarten 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen.
Die Länder sind dabei jedoch davon ausgegangen, dass nicht abgerufene Mittel in die Folgejahre übernommen werden können, wie es die bislang noch nicht verabschiedete Novelle des Regionalisierungsgesetzes vorsieht. Auch wenn Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sein Missfallen zum Deutschlandticket öffentlich gemacht hat, aus Reihen der CDU/CSU-Fraktion wird Zustimmung signalisiert.
Digitales: Turbo für den Ausbau der digitalen Infrastruktur auf der Kippe
Beim Ziel der flächendeckenden Versorgung mit moderner digitaler Infrastruktur sind sich alle einig, bei der Umsetzung sieht es allerdings anders aus: Das Telekommunikations-Netzausbau-Beschleunigungsgesetz der Bundesregierung steht auf der Kippe. Dahinter steht das Ziel, Genehmigungsverfahren zu verkürzen, Bürokratie abzubauen, und so das Ausbautempo zu erhöhen.
Der Entwurf, der im Oktober erstmals im Bundestag beraten wurde, war innerhalb der Ampel lange umstritten. Der Grund: Das (damals) FDP-geführte Digitalministerium drängte darauf, dass der Bau von Mobilfunkmasten und die Verlegung von Glasfaserkabeln "im überragenden öffentlichen Interesse" und nicht nur "im öffentlichen Interesse" liegt. Aus dem grün-geführten Umweltministerium kam Widerstand, weil dadurch Bauvorhaben an manchen Stellen höher priorisiert werden können als Umweltvorschriften. Ein Kompromiss wurde zwar gefunden, aber in der Anhörung kritisierten Experten die Differenzierung zwischen Festnetz- und Mobilfunkausbau beim "überragenden öffentlichen Interesse" scharf. Ausgang offen.
Kultur: Große Reform der Filmförderung lässt auf sich warten
Nur wenige Stunden vor dem Ende der Ampel-Koalition am 6. November hatte der Kulturausschuss mit den Stimmen der Koalition die Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG), das in seiner aktuellen Fassung zum Jahreswechsel ausläuft, beschlossen. Die Gesetzesnovelle sieht neben der Verlängerung der Filmabgabe, die Kinos, Videowirtschaft, TV-Sender und Programmvermarkter an die Filmförderungsanstalt (FFA) abführen müssen, eine weitgehende Automatisierung der Produktions- und Verleihförderung über ein Referenzmodell vor, das auch die wirtschaftlichen und kulturellen Erfolge früherer Filmproduktionen berücksichtigt.
Die FFG-Novelle, die noch vom Bundestag abschließend beraten und abgestimmt werden muss, stellt jedoch nur eine der drei Säulen dar, mit denen die Filmförderung grundlegend reformiert werden soll. Für die beiden anderen Säulen - die Einführung eines Steueranreizmodells für Produzenten und eine Investitionsverpflichtung für audiovisuelle Mediendiensteanbieter - liegt bislang aber noch kein Kabinettsbeschluss vor.
Verteidigung: Wohl keine Einigung zur Reaktivierung der Wehrerfassung
Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) will die Wehrerfassung reaktivieren und mehr Freiwillige für einen Wehrdienst von sechs bis 23 Monaten in der von Personalnöten geplagten Bundeswehr gewinnen.
Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) will die Wehrerfassung reaktivieren und mehr Freiwillige für einen Wehrdienst von sechs bis 23 Monaten in der von Personalnöten geplagten Bundeswehr gewinnen. Der Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett noch am Morgen vor dem Aus der Ampel-Koalition beschlossen hatte, sieht vor, dass künftig alle Männer ab dem 18. Lebensjahr verpflichtend in einem digitalen Fragebogen Auskunft über ihre Bereitschaft und ihre körperliche Fitness für den freiwilligen Wehrdienst geben müssen. Für Frauen soll das Ausfüllen des Fragebogens freiwillig sein, da sie laut Grundgesetz nicht der Wehrpflicht unterliegen. Aus dem Kreis der Willigen und tauglich Gemusterten sollen bis zu 5.000 zusätzliche Wehrdienstleistende rekrutiert werden. Aktuell leisten jährlich rund 10.000 junge Männer und Frauen einen freiwilligen Wehrdienst.
Die Union hat aber bereits ihre Ablehnung des Gesetzentwurfs, der noch nicht in die parlamentarische Beratung eingebracht wurde, angekündigt. Sie möchte zurück zur Wehrpflicht, die 2011 per Gesetz ausgesetzt wurde.
Recht: Das Bundesverfassungsgericht soll gestärkt werden
Zu den wenigen Vorhaben, hinter denen sich nach dem Scheitern der Ampelkoalition Vertreter des ehemaligen Regierungsbündnisses als auch der Union versammelten, gehört die Stärkung der Resilienz und der Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichtes. Die Reform soll noch vor Ende der Wahlperiode umgesetzt werden.
Wesentliche Strukturmerkmale des Gerichts sollen im Grundgesetz festgeschrieben werden, ein Ersatzwahlmechanismus soll Vorsorge für den Fall treffen, dass eine oder mehrere Fraktionen mit einer Sperrminorität die Wahl von Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichtes blockieren, für die eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig ist. Bei einer Anhörung am Mittwoch zu den beiden Gesetzentwürfen gab es von Sachverständigen viel Zuspruch für die Reform - und den Appell, sie zügig umzusetzen.
Bundestag: Neuregelung der Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion sowie der Geschäftsordnung noch offen
Dass der Geschäftsordnungsausschuss am Tag nach der Ankündigung von Neuwahlen durch den Bundeskanzler den Weg für eine Reform des Abgeordnetengesetzes freigemacht hat, könnte ein Indiz dafür sein, dass diese Reform auch noch im Bundestag beschlossen wird. Ziel ist eine Neuregelung des rechtlichen Rahmens für die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen. SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP tragen die Reform. Auch die breite Zustimmung spricht dafür, dass die Reform noch zur Abstimmung im Plenum gestellt wird. Die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen war immer wieder Gegenstand von Kritik.
Jetzt sollen zeitliche Grenzen eingeführt werden. Sechs Wochen vor bundesweiten Wahlen sollen Fraktionen mit öffentlichen Mitteln nur noch informieren dürfen, wenn es dafür einen besonderen parlamentarischen Anlass gibt. Klargestellt wird auch, dass Fraktionen auch ihre allgemeinen politischen Standpunkte darstellen dürfen und der Bürgerdialog ein "zulässiger Zweck der Öffentlichkeitsarbeit" ist. Das war in der Vergangenheit zum Teil umstritten. Neu eingeführt werden soll ein Verfahren zur Rückforderung von Fraktionsmitteln, wenn gegen diese Regeln verstoßen wird. Bislang gab es keine Rückforderungen, da die Rechtsgrundlade hierfür fehlte.
Wird das Ordnungsrecht im Bundestag noch verschärft?
Ebenfalls parlamentsinterner Natur sind die Vorschläge zur Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages. Nach längeren internen Diskussionen hatten die ehemaligen Ampelfraktionen im Juli einen Antrag zur ersten Beratung ins Hohe Haus eingebracht. Er sieht unter anderem eine Verschärfung des Ordnungsrechts vor, sprich: Pöbelnde Abgeordnete sollen härter bestraft werden können.
Auch die Wahl des Präsidiums, die Behandlung von Petitionen im Plenum sowie der Status einer Gruppe sollten in der Geschäftsordnung neu geregelt werden. Die CDU/CSU-Fraktion hatte mittels eines eigenen Antrags weitere Vorschläge eingebracht. In der Debatte zu den Anträgen ließen die Abgeordneten erkennen, dass man zu einer gemeinsamen Lösung kommen wollte. Ob das nun noch gelingt, ist ungewiss.
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