Krankenhäuser sollen effizienter arbeiten : Bundestag beschließt Krankenhausreform
Mit der Krankenhausreform sollen sich Kliniken spezialisieren. Neu sind Pauschalen für die Vorhaltung bestimmter Leistungen.
Gegen den energischen Widerstand der Opposition, von Fachverbänden und Ländervertretern hat die Ampel-Koalition die Krankenhausreform beschlossen. Für die umstrittene Vorlage votierten am Donnerstag in namentlicher Abstimmung 374 Abgeordnete, 285 stimmten dagegen, ein Parlamentarier enthielt sich. Der Gesundheitsausschuss hatte am Mittwoch noch zahlreiche Änderungen an dem Gesetzentwurf beschlossen, ohne jedoch die Gesamtsystematik zu verändern.
Die Krankenhäuser sollen sich spezialisieren
Nach monatelangen Beratungen war Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zuletzt am Mittwoch nochmals in den Ausschuss gekommen, um den Abgeordneten Details zur künftigen Krankenhauslandschaft zu erläutern. Die Koalition erhofft sich von der Reform eine langfristige Sicherung der stationären Versorgung auf hohem Niveau. Dazu sollen sich die Häuser spezialisieren und effizienter arbeiten.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist überzeugt, dass mit der Krankenhausreform die Qualität der Versorgung deutlich besser wird.
Gerechnet wird mit erheblich weniger Krankenhäusern. Viele der rund 1.700 Kliniken schreiben Verluste. Nach Ansicht Lauterbachs wären viele Häuser ohne die Reform nicht überlebensfähig. Zwar sei das deutsche Gesundheitssystem das teuerste in ganz Europa, könne aber in der Qualität nicht überzeugen. Lauterbach sprach in der Schlussberatung im Bundestag von einer historischen Reform. "Wir brauchen diese Reform, und zwar jetzt." Bei der Qualität würden keine Abstriche gemacht, das sei das Kernziel. Viele Gesundheitsexperten befürworten grundsätzlich eine Neustrukturierung der Kliniklandschaft.
Künftig soll die Krankenhausabrechnung über die Fallpauschalen um sogenannte Vorhaltepauschalen ergänzt werden. Kliniken erhalten also Geld dafür, dass sie bestimmte Leistungen vorhalten. Eingeführt werden 65 Leistungsgruppen, die mit Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen verknüpft werden. So soll sichergestellt werden, dass Krankenhäuser ein bestimmtes Maß an technischer Ausstattung, qualifiziertes Personal und die erforderlichen Fachdisziplinen aufweisen.
Kliniken in ländlichen Regionen erhalten Zuschläge
Zur Unterstützung strukturschwacher Regionen ist der Ausbau der sektorenübergreifenden und integrierten Gesundheitsversorgung vorgesehen. Bedarfsnotwendige ländliche Krankenhäuser erhalten Zuschläge.
Um die Strukturreform abzusichern, soll über einen Zeitraum von zehn Jahren ein Transformationsfond in Höhe von 50 Milliarden Euro bereitgestellt werden, zur Hälfte getragen von den Ländern und aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds des Bundes.
Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) sind viele Kliniken auch wegen inflationsbedingter Kostensteigerungen finanziell in Not, die Probleme könnten sich mit der Reform verschärfen. Der Vorstandsvorsitzende der DKG, Gerald Gaß, sagte im Deutschlandfunk, die Reform betreffe im Kern die rund 800 Grundversorgungskrankenhäuser in der Fläche. Für diese Krankenhäuser stiegen mit der Reform die Kosten, weil sich auch die Anforderungen erhöhten.
Länder erwägen Anrufung des Vermittlungsausschusses
Die Gesamtzahl der Krankenhausstandorte könne zwar verringert werden, aber moderat und planvoll und nicht über eine "kalte Marktbereinigung". Mehrere Länder kündigten an, sich im Bundesrat für die Anrufung des Vermittlungsausschusses einzusetzen, um den Entwurf zu verändern.