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Nach Kritik des Rechnungshofes : Neue Regeln für Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen

Koalition und Union wollen den Bundestagsfraktionen mehr Freiheiten bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit geben. Sie reagieren damit auf Kritik des Bundesrechnungshofes.

28.06.2024
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2 Min

Die Bundestagsfraktionen sollen mehr Freiheiten bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit erhalten. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gemeinsam mit der CDU/CSU-Fraktion vorgelegt haben. Konkret soll im Abgeordnetengesetz definiert werden, was unter "eigenständiger Öffentlichkeitsarbeit" der Fraktionen zu verstehen ist. Bisher heißt es dort lediglich: "Die Fraktionen und ihre Mitglieder können die Öffentlichkeit über ihre Tätigkeit unterrichten."

Foto: picture alliance / dts-Agentur

Der Bundesrechnungshof hatte in der Vergangenheit die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen kritisiert.

Wie es in der Begründung des Entwurfs heißt, habe diese Formulierung in der Vergangenheit immer wieder zu "erheblicher Rechtsunsicherheit" geführt. Denn laut Bundesverfassungsgericht dürfen die den Fraktionen zur Verfügung gestellten Steuermittel nicht etwa für Parteiwerbung verwendet werden - die Verfassungsrichter sehen darin einen Verstoß gegen die Chancengleichheit der Parteien.

Der Rechnungshof kritisierte die Socia-Media-Beiträge der Fraktionen

Tatsächlich war es vor allem der Bundesrechnungshof, der die Grenzüberschreitungen der Fraktionen immer wieder gerügt hatte. Zuletzt hatten die Rechnungsprüfer moniert, dass die Fraktionen im Vorfeld der Bundestagswahl 2021 auf ihren Social-Media-Kanälen in mehreren Fällen unzulässig Partei- und Wahlwerbung verbreitet hätten. Kritisiert wurde auch, dass das Fehlverhalten ohne Konsequenzen blieb, da die Bundestagsverwaltung keine Sanktionen verhängte. Die Rechnungsprüfer führten dies auch auf unzureichende rechtliche Rahmenbedingungen zurück.


„Es darf nicht einmal der Anschein entstehen, dass Fraktionsmittel für parteipolitische Zwecke missbraucht werden.“
Hendrik Hoppenstedt (CDU)

Der Gesetzentwurf reagiert darauf. Er stellt klar, dass zu einer "eigenständigen Öffentlichkeitsarbeit" neben der Information "über parlamentarische Vorgänge, Initiativen und Konzepte der Fraktionen" auch die "Vermittlung ihrer allgemeinen politischen Standpunkte und der Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern über parlamentarisch-politische Fragen" gehören. Ab sechs Wochen vor einer Bundestagswahl soll die Öffentlichkeitsarbeit hingegen eines "besonderen parlamentarischen Anlasses" bedürfen. Außerdem soll der Ältestenrat künftig die unrechtmäßige Verwendung von Geld- und Sachleistungen sanktionieren können. Die Gelder müssen dann zurückgezahlt werden.

Entwurf weicht vom Verständnis des Rechnungshofes ab

Wie Johannes Fechner (SPD) in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs am Freitag ausführte, wird damit die Forderung des Rechnungshofs nach einer neuen Rechtsgrundlage aufgegriffen. Man folge aber nicht dessen engem Verständnis von Öffentlichkeitsarbeit. Hendrik Hoppenstedt (CDU) betonte, es dürfe nicht einmal der Anschein entstehen, "dass Fraktionsmittel für parteipolitische Zwecke missbraucht werden". Kritisch äußerte sich auch Stephan Brandner (AfD). Die "ganz große Koalition der Altparteien" habe die Zeit der Fußball-EM "hemmungslos" genutzt, um "schamlos" zuzuschlagen. Er prognostizierte, dass es nie zu einer Rückzahlung der Gelder kommen werde.

Der Gesetzentwurf, der auch eine Anpassung der Offenlegungspflichten enthält, wird federführend im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung beraten.