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Parteienfinanzierung : Geldsegen und Geldsorgen

Parteien haben Anspruch auf staatliche Zuschüsse. In diesem Jahr stieg außerdem das Volumen der Großspenden an die Parteien deutlich.

18.10.2021
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Die Grünen sind nun wirklich angekommen. Nicht nur spielen sie seit der Bundestagswahl zusammen mit der FDP die Rolle der "Kanzlermacher". Schon vor der Wahl zeichnete sich eine Entwicklung ab, die diesen Eindruck bestätigt: die steigenden Einnahmen der Partei durch Spendengelder. Nun ist es traditionell so, dass im Jahr einer Bundestagswahl die Zuwendungen von Privatpersonen oder Unternehmen an Parteien steigen. In diesem Jahr aber, wo klar war, dass die Ära Merkel zu Ende geht, erreichten allein die Großspenden (ab 50.000 Euro) einen neuen Rekord: Bis zur Bundestagswahl nahmen die im Bundestag vertretenen Parteien rund 11,2 Millionen Euro allein durch diese Großspenden ein. 

FDP liegt vor CDU und Grünen

An der Spitze mit 4,3 Millionen Euro rangiert die FDP, CDU und Grüne liegen dahinter mit 3,4 Millionen Euro gleichauf. Weit abgeschlagen mit knapp 200.000 Euro ist die SPD. Die Linke taucht in den Berichten des Bundestagspräsidenten nur einmal mit 55.000 Euro auf und wurde damit deutlich weniger großzügig bedacht als der Südschleswigsche Wählerverband SSW (rund 380.000 Euro), der im neuen Bundestag künftig durch einen Abgeordneten vertreten sein wird. Die Zuwendungen erhält der SSW vom dänischen Kulturministerium.

Foto: picture-alliance/Zoonar/DesignIt

Abhängig von den Ergebnissen der letzten Wahlen erhalten die Parteien eine staatliche Förderung.

Parteien und Spenden sind immer wieder ein Thema, für das sich die Öffentlichkeit zu Recht interessiert, verfolgen doch die Spender - parteiübergreifend - ein Ziel mit ihren Zuwendungen. Von "Käuflichkeit der Politik" ist schnell die Rede, wenn Spenden zu offensichtlich in einem Zusammenhang mit politischen Entscheidungen stehen. So wird die FDP den Beinamen "Mövenpick-Partei" nicht mehr richtig los, seit 2009 bekannt wurde, dass sie mehr als eine Million Euro von einem Hotel-Unternehmer erhielt, während sie sich in der damaligen schwarz-gelben Koalition massiv für eine Mehrwertsteuer-Senkung für die Hotelbranche eingesetzt hatte.

Spenden sind ein legales, aber umstrittenes Mittel der Parteienfinanzierung

Dass seitdem Grüne und Linke vehement eine Deckelung der jährlichen Spendensumme pro Spender fordern, die Grünen in diesem Jahr aber sehr davon profitierten, dass die Forderung aus ihrem Wahlprogramm nach einem jährlichen Höchstbetrag von 100.000 Euro (noch) nicht gilt, ist natürlich auch ein gefundenes Fressen für Kritiker. Denen halten die Grünen jedoch schlicht die geltende Gesetzeslage entgegen. Spenden sind ein legales Mittel der Parteifinanzierung, geregelt im Parteiengesetz. Auch wenn sie nicht die wichtigste Geldquelle der Parteien darstellen, so sind sie stets die umstrittenste. 

Verschiedene Skandale sorgten dafür, dass die Auflagen diesbezüglich immer wieder verschärft wurden. Das betraf jedoch weniger die Höhe als vielmehr die Frage der Transparenz. So sorgte eine Reform des Parteiengesetzes 2002 dafür, dass Einzelspenden von mehr als 50.000 Euro mit Namen des Spenders unverzüglich beim Bundestagspräsidenten angezeigt werden müssen. Zuwendungen, die sich innerhalb eines Jahres auf mehr als 10.000 Euro summieren, tauchen dagegen namentlich erst mit deutlich zeitlicher Verzögerung in den jährlichen Rechenschaftsberichten der Parteien auf.

Umfang der Mandatsträgerbeiträge variiert

Zu den unspektakulären Einnahmequellen zählen die Mitgliedsbeiträge, die sich in den Haushaltsbüchern der Parteien unterschiedlich, aber nicht unerheblich niederschlagen. Im Jahr 2019 machten diese bei der SPD 31,4 Prozent der Gesamteinnahmen aus, bei der Linken 30,5 Prozent, bei Grünen und FDP 25,5 Prozent, bei der CDU 24,6 Prozent und der CSU mit 21,5 Prozent. Die AfD generierte nur 15,3 Prozent ihrer Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen.

Problematischer hingegen sind die sogenannten Mandatsträgerbeiträge. Sie sehen vor, dass Abgeordnete und Inhaber eines politischen Amtes einen gewissen Prozentsatz ihrer Diäten beziehungsweise Gehälter an ihre Partei abführen. Auf freiwilliger Basis ist dies rechtlich nicht zu beanstanden, die Mandatsträgerbeiträge werden im Parteiengesetz ausdrücklich genannt. Allerdings üben die Abgeordneten im Bundestag laut Artikel 38 Grundgesetz ein freies Mandat aus und sind "an Aufträge und Weisungen nicht gebunden". 

Formal können Parteien ihre Mandatsträger deshalb juristisch auch nicht zwingen, einen Beitrag abzuführen. Ob ein Abgeordneter jedoch bei der nächsten Wahl noch einmal als Kandidat nominiert werden würde, wenn er den Beitrag verweigert, sei dahingestellt. Der Umfang der Mandatsträgerbeiträge variiert. Er reichte 2019 von bescheidenen knapp acht Prozent der Gesamteinnahmen bei AfD, FDP und CSU über rund 14 bis 15 Prozent bei CDU, SPD und Linken bis hin zu etwa 18 Prozent bei den Grünen.

Kritik an Beteiligung der SPD an rund 70 Zeitungen

Große Unterschiede zwischen den Parteien bilden die Einnahmen, die sie selbst erwirtschaften. Während beispielsweise Unternehmenstätigkeiten oder Beteiligungen bei den meisten Parteien keine Rolle spielen, entfielen 2018 bei der SPD mit rund 7,4 Millionen Euro gut vier Prozent ihrer Einnahmen auf diesen Bereich. Allerdings schwankt dieser Posten stark, machte ein Jahr später nur rund 650.000 Euro und damit knapp 0,4 Prozent der Gesamteinnahmen aus, wie dem Rechenschaftsbericht zu entnehmen ist. Dass die SPD etwa über die Medienholding Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft an rund 70 Zeitungen beteiligt ist, sorgt bei den politischen Gegnern immer wieder für Kritik.

Ein viel größerer Posten im System der Parteifinanzen sind die staatlichen Zuschüsse, die bei den Bundestags-Parteien 2019 zwischen 30 bis 40 Prozent ihrer Einnahmen ausmachten. Diese Teilfinanzierung besteht zum einen aus einer steuerlichen Begünstigung von Kleinspenden und Einnahmen aus Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträgen. Zum anderen erhalten Parteien einen Zuschuss abhängig von den Ergebnissen der jeweils letzten Bundestags- und Europawahl sowie der Landtagswahlen. Bei SPD und Grünen wird also auch hier die Kasse klingeln, während Die Linke heftige Einbußen hinnehmen muss.

Die Einnahmeobergrenze liegt bei 200 Millionen Euro

Laut letzter Anpassung vom Juni 2021 liegt die sogenannte absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung derzeit bei rund 200 Millionen Euro. Angepasst wurde auch die Förderung pro Wählerstimme. Für die ersten vier Millionen Stimmen erhalten die Parteien nun statt 1,05 Euro 1,06 Euro für das Jahr 2020. Für alle weiteren Wählerstimmen wurde der Betrag von 0,86 auf 0,87 Euro erhöht.

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Der aktuelle Rechtsrahmen der Parteienfinanzierung ist umstritten. Grüne, FDP und Linke - und gesondert die AfD - sind vor das Verfassungsgericht gezogen, um die mit Stimmen von Union und SPD beschlossene Erhöhung der Obergrenze überprüfen zu lassen. Vergangene Woche fanden die ersten beiden Verhandlungstage statt (siehe -Kasten).

Ebenfalls noch anhängig in Karlsruhe ist der Mitte Juli 2019 auf den Weg gebrachte gemeinsame Antrag von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung auf Ausschluss der NPD von der Parteienfinanzierung. Diese Möglichkeit hatten die Karlsruher Richter explizit eröffnet, nachdem der Versuch, die Partei zu verbieten, Anfang 2017 gescheitert war.