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Lobbyregister : Mehr Transparenz im Hohen Haus

Die Koalition will die Transparenzregeln "nachschärfen" - auch die AfD und Die Linke sind für strengere Regeln.

26.06.2023
2024-01-24T12:18:00.3600Z
2 Min

Im März 2021 hatte der Bundestag nach langen Diskussionen das Lobbyregistergesetz beschlossen; Anfang 2022 trat es in Kraft. Mittlerweile sind in dem von der Parlamentsverwaltung geführten öffentlich im Internet einsehbaren Register fast 6.000 aktive Lobbyisten verzeichnet, die gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung Interessen vertreten, darunter mehr als 5.000 juristische Personen.

Über eine Verschärfung der Bestimmungen wurde schon bei der Verabschiedung des Gesetzes debattiert; bereits 2021 kündigten SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag an, "nachschärfen" zu wollen. Nun haben ihre Fraktionen dazu einen Gesetzentwurf eingebracht, über den der Bundestag am Freitag vergangener Woche zusammen mit Initiativen der AfD- und der Linksfraktion erstmals beriet.

Erkennbarkeit beim Drehtüreffekt

Wie die Koalition in ihrer Vorlage schreibt, zielen die von ihr geplanten Änderungen "schwerpunktmäßig auf eine Stärkung der Aussagekraft der Registereinträge", ergänzt durch eine "maßvolle" Erweiterung des Anwendungsbereichs. So sollen künftig die Kontakte zu Ministerien bereits ab Referatsleiterebene einbezogen werden und nicht erst ab der Ebene der Unterabteilungsleiter. Darüber hinaus soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen angegeben werden, auf welche Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben sich die Interessenvertretung bezieht. Stellungnahmen und Gutachten von grundsätzlicher Bedeutung für die Interessenvertretung sollen unter Angabe des Zeitpunkts, der betroffenen Interessen- und Vorhabenbereiche und einer abstrakten Adressatenbezeichnung hochgeladen werden müssen. Zur Stärkung der Transparenz beim Wechsel von Mandats- und Amtstätigkeiten in Tätigkeiten der Interessenvertretung ("Drehtüreffekt") soll in den Registereinträgen kenntlich gemacht werden müssen, wenn Personen Lobbyarbeit betreiben, die aktuell oder in den vergangenen fünf Jahren in Legislative oder Exekutive tätig sind oder waren.

Um die Aussagekraft der Angaben über den für die Interessenvertretung eingesetzten finanziellen Aufwand zu stärken, enthält der Gesetzentwurf unter anderem eine Pflicht zur "Angabe der Hauptfinanzierungsquellen" sowie die Streichung der Option, Finanzangaben zu verweigern. Zugleich soll eine "Fokussierung auf Pflichtangaben zu wesentlichen Finanzierungsquellen" mit zwingender Namensangabe spendenfinanzierte Organisationen entlasten. So sollen nicht mehr pauschal alle Schenkungen Dritter über 20.000 Euro meldepflichtig sein, sondern nur die Gesamtsumme der Schenkungen und Zuwendungen zu Lebzeiten sowie Zuwendungen über 10.000 Euro, wenn diese zehn Prozent der Gesamtzuwendungssumme im jeweiligen Geschäftsjahr übersteigen.

"Legislative Fußspur"

Der AfD-Gesetzentwurf sieht vor, für die Bundesregierung auch Referenten in den Anwendungsbereich des Gesetzes einzubeziehen. Zudem soll Gesetzentwürfen künftig als "legislative Fußspur" eine Auflistung der Interessenvertreter sowie externen Berater und Sachverständigen beizufügen sein, die bei der Erstellung der Vorlage mitwirkten oder berücksichtigt wurden. Ferner sollen nach dem Willen der AfD auch etwa Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, kommunale Spitzenverbände sowie Kirchen und andere Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften registrierungspflichtig sein.

Auch Die Linke dringt in ihrem Antrag auf einen "legislativen Fußabdruck" sowie die Einbeziehung der Referentenebene. Zudem fordert sie eine "unabhängige Prüfinstanz für Lobbytransparenz" und die Offenlegung von Lobbyisten-Kontakten zu Bundespolitikern.