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Philipp Austermann im Kurzinterview : "Selbst nach seiner Auflösung wäre der Bundestag noch arbeitsfähig"

Der Parlamentsrechtsexperte Philipp Austermann zu den Auswirkungen einer Vertrauensfrage auf die Arbeitsfähigkeit von Bundestag und Bundesregierung.

08.11.2024
True 2024-11-08T15:06:40.3600Z
2 Min

#1

Deutschland steht zum sechsten Mal in seiner Geschichte vor einer Vertrauensfrage. Welche Auswirkungen hat denn die Ankündigung des Bundeskanzlers auf die Arbeitsfähigkeit des Bundestages?

Philipp Austermann: Gar keine. Selbst nach einer gescheiterten Vertrauensfrage oder gar seiner Auflösung durch den Bundespräsidenten wäre der Bundestag noch arbeitsfähig. Die Auflösung durch den Bundespräsidenten hat lediglich die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode durch vorgezogene Neuwahlen zur Konsequenz. Es gibt seit 1976 aus guten Gründen keine „parlamentslose“ Zeit mehr. Die Wahlperiode des alten Bundestages endet erst mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Dringende Gesetzgebung ist somit jederzeit und immer möglich. Das gilt auch für den Haushalt.

Foto: privat
Philipp Austermann
ist Professor für Staats- und Europarecht an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl. Der Wahlrechtsexperte ist Herausgeber und Autor mehrerer Werke zum Parlamentsrecht. Bis 2019 war er im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages tätig.
Foto: privat

#2

Und welche Auswirkung hat eine verlorene Vertrauensfrage auf die Arbeit einer Bundesregierung? 

Philipp Austermann: Ebenfalls keine. Die Regierung bleibt im Amt, bis sich der neue Bundestag konstituiert. Danach ist sie bis zur Wahl eines Kanzlers geschäftsführend im Amt. Es gibt also auch keine „regierungslose“ Zeit.

#3

Das heißt die Bundesregierung kann auch nach einer verlorenen Vertrauensfrage noch Gesetzentwürfe beschließen und der Bundestag könnte die auch danach noch beraten und beschließen? 

Philipp Austermann: Genau. 

#4

Eine noch ausstehende dringende Gesetzgebungsarbeit hindert den Bundeskanzler nicht, die Vertrauensfrage früher als im Januar zu stellen?

Philipp Austermann: Verfassungsrechtlich ist das jedenfalls kein Grund. 

#5

Könnte es einen politischen Grund geben, die Vertrauensfrage erst im Januar zu stellen?

Philipp Austermann: Da kann ich nur spekulieren. Offenbar gibt es noch "Herzensanliegen", die der Kanzler bzw. SPD und Gründe jedenfalls zur Abstimmung stellen wollen, um sich für den Wahlkampf zu positionieren.

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