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Rechte der Gruppen Die Linke und BSW : Unbegrenztes Fragerecht auf Zeit

Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes dürfen Die Linke und Bündnis Sahra Wagenknecht wieder eine unbegrenzte Anzahl von Anfragen stellen.

22.03.2024
True 2024-03-22T15:42:56.3600Z
2 Min

Die Gruppen Die Linke und Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) dürfen vorerst wieder eine unbegrenzte Anzahl von Kleinen und Großen Anfragen an die Bundesregierung stellen. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag eine entsprechende Beschlussempfehlung des Ältestenrates mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen das Votum der Unions- und der AfD-Fraktion. Der Bundestag reagierte mit seiner Entscheidung auf ein beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anhängiges Organstreitverfahren.

Ursprünglich hatte der Bundestag mit seiner Entscheidung über die Anerkennung und Rechtsstellung der beiden Gruppen am 2. Februar dieses Jahre festgelegt, dass Linke und BSW nur jeweils zehn Anfragen pro Kalendermonat an die Regierung stellen dürfen. Gegen diese Entscheidung hatte die Linken-Gruppe Ende Februar ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht angestrebt. Sie sieht die Begrenzung als einen Eingriff in die Mandatsfreiheit ihrer Abgeordneten an.

"Um ein Eilverfahren in der Sache entbehrlich zu machen", wird die Begrenzung des Fragerechts bis zur Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht ausgesetzt, heißt es in der Beschlussempfehlung. Allerdings hält der Ältestenrat die Begrenzung der Anzahl der Anfragen "weiterhin für parlaments- und verfassungsrechtlich zulässig".

Eingeschränkte Rechte nach Auflösung der Linksfraktion

Am 6. Dezember vergangenen Jahres hatte sich die Linksfraktion aufgelöst. 28 Abgeordnete hatten sich daraufhin ebenso als Gruppe neu organisiert wie zehn aus der Partei Die Linke ausgetretene Parlamentarier in der Gruppe Bündnis Sahra Wagenknecht.

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In ihren Anerkennungsbeschlüssen hatte der Bundestag zwar beide Gruppen anerkannt und ihnen das Recht auf Einbringung von Anträgen, Entschließungsanträgen und Gesetzesentwürfen sowie finanzielle Unterstützung gemäß ihrer Größe zugestanden. Zugleich wurde die Anzahl der Kleinen und Großen Anfragen jedoch auf 120 pro Kalenderjahr begrenzt. Nach Angaben der Linken hatte die Linksfraktion in den vergangenen Legislaturperioden durchschnittlich rund 700 Kleine Anfrage pro Jahr gestellt.

Laut Geschäftsordnung des Bundestages können Kleine und Große Anfragen nur von Fraktionen oder von fünf Prozent der Abgeordneten gestellt werden. Der Bundestag kann von dieser Regelungen durch einen entsprechenden Beschluss aber Abweichungen festlegen.