Bundestagspräsident : Wer wird die nächste Nummer Zwei?
Noch ist offen, wen die SPD für das zweithöchste Amt im Staate nominieren will. Wer auch immer am 26. Oktober gewählt wird - es wartet ein gewichtiges Amt.
Die Tage von Wolfgang Schäuble als Bundestagspräsident neigen sich dem Ende zu. Am Dienstag nächster Woche wird der lang gediente Christdemokrat als Alterspräsident die konstituierende Sitzung leiten und die Wahl seiner Nachfolgerin oder seines Nachfolgers über die Bühne bringen. Wer das werden wird, das war zu Redaktionsschluss noch nicht bekannt.
Klar ist: Nach Annemarie Renger (1972 bis 1976) und Wolfgang Thierse (1998 bis 2005) wird zum dritten Mal ein Mitglied der SPD-Fraktion das Amt übernehmen. Die stärkste Fraktion im Parlament besetzt traditionell das Amt. Mindestens zwei Namen kursierten in den vergangenen Wochen in den Medien. Genannt wurde zum einen der amtierende SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich und zum anderen die langjährige SPD-Abgeordnete und ehemalige Staatsministerin Aydan Özoguz.
Desinteressiert klingt der Fraktionschef nicht
Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland erklärte Mützenich, es ehre ihn, mit dem Amt in Verbindung gebracht zu werden. "Es muss jemand werden, der oder die sich seit Beginn ihres Mandats für die Stärkung des Parlaments eingesetzt hat", sagte Mützenich. "Ich habe mich immer in den Dienst der Sache gestellt und mein ganzes politisches und berufliches Leben der Arbeit im Parlament gewidmet." Desinteresse klingt anders. Mützenich sitzt seit 2002 im Bundestag.
Der 62-Jährige wurde 2013 stellvertretender Fraktionsvorsitzender. Nach dem Rücktritt von Andrea Nahles Anfang Juni 2019 übernahm der promovierte Politologe zunächst kommissarisch das Amt und wurde Ende September desselben Jahres zum Fraktionschef gewählt. Bei seiner Wiederwahl Ende September diesen Jahres erhielt der gebürtige Kölner 97 Prozent der Stimmen seiner Fraktion.
Der "Tagesspiegel" wiederum berichtete, dass in SPD-Kreisen Özoguz als mögliche Nachfolgerin Schäubles in Betracht gezogen werde. Nach Renger und Rita Süssmuth wäre sie die dritte Frau, die an der Spitze des Präsidiums stünde, und die erste Muslima. Die 54-Jährige gehört seit 2009 dem Bundestag an und saß vorher in der Bürgerschaft ihrer Heimstadt Hamburg. Ihrer Partei diente die Deutsch-Türkin von 2011 bis 2017 als stellvertretende Vorsitzende. Von 2013 bis 2018 amtierte sie im Rang einer Staatsministerin im Kabinett als Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.
Diplomatie, Menschenkenntnis und viel parlamentarische Erfahrung
Wer auch immer am 26. Oktober gewählt wird, es wartet ein gewichtiges Amt. Protokollarisch handelt es sich um das zweithöchste Amt im Staat nach dem Bundespräsidenten. Die Geschäftsordnung des Hauses beschreibt die Aufgaben: "Der Präsident vertritt den Bundestag und regelt seine Geschäfte. Er wahrt die Würde und die Rechte des Bundestages, fördert seine Arbeiten, leitet die Verhandlungen gerecht und unparteiisch und wahrt die Ordnung im Hause."
Die bekannteste Aufgabe des Bundestagspräsidenten ist die Leitung der Parlamentssitzungen, ein Job, der weit über die Eröffnung und Schließung der Sitzung sowie Aufruf der Tagesordnungspunkte und Redner hinausgeht. Dabei wird der Präsident von den Vizepräsidenten unterstützt. Die oftmals sehr erhitzten Gemüter an die notwenige Konstruktivität ihrer Redebeiträge zu erinnern, verlangt viel parlamentarische Erfahrung, Diplomatie, Menschenkenntnis - und Ausdauer. Denn manche Sitzungen dauern bis in die Morgenstunden.
Wichtige Rolle bei der Parteienfinanzierung
Es gilt die Ordnung im Geschehen zu bewahren. Zu diesem Zwecke kann der Präsident Abgeordnete einen Ordnungsruf oder eine Rüge erteilen. Wortentzug oder - in drastischen Fällen - ein Ausschluss von 30 Sitzungstage von Plenar- und Ausschusssitkönnen die Folge sein.
Auch im Rahmen der Parteienfinanzierung spielt der Bundestagspräsident eine Rolle. Er setzt jährlich die Höhe der staatlichen Mittel zur Parteienfinanzierung fest. Zudem unterrichtet der Präsident über Großspenden an die Parteien.
Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble gratuliert Bundeskanzlerin Angela Merkel im März 2018. Vorher hatte Schäuble Merkel vereidigt.
Der Bundestagspräsident ist zudem der oberste Dienstherr von rund 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundestages. Dazu gehört auch eine eigene Polizei des Bundestages. Der Bundestagspräsident hat das Hausrecht über Gebäude des Parlaments und übt die Polizeigewalt aus.
Das verkörperte Selbstbewusstsein des Parlaments
Der Präsident und die Vizes bilden das Bundestagspräsidium. Das über eine Wahlperiode gewählte Präsidium berät sich regelmäßig über die Fragen der Hausleitung wie Personalangelegenheiten der Bundestagsverwaltung, das öffentliche Auftreten oder den Abschluss größerer Verträge. Das Präsidium ist immer auch Teil des Ältestenrates, in dem ebenfalls wichtige Aspekte der Organisation, wie die Termine der Sitzungswochen und die Tagesordnungen, festgelegt werden.
Der Präsident ist auch das verkörperte Selbstbewusstsein des Parlaments. So rügte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) beispielsweise einst den damaligen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) öffentlich in einer Sitzung für die aus seiner Sicht mangelhafte Art des Ministeriums, Anfragen der Grünen zu beantworten. Auch mit dem Verfassungsgericht haderte Lammert ab und an, etwa bei der Ausgestaltung des Wahlrechts, bei dem er dem Gericht vorwarf, in den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers einzugreifen.
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Das Wahlrecht wird voraussichtlich auch den neuen Bundestagspräsidenten beschäftigen. Weder Lammert noch Schäuble gelang es, im Haus einen Konsens für eine Reform zu bilden, um ein weiteres Anwachsen des Bundestages zu verhindern. Bei der von Union und SPD getragenen Reform enthielt sich Schäuble und gab sogar eine Erklärung zu Protokoll: "Die vorgesehenen Maßnahmen sind zu der dringend notwendigen Reform kaum geeignet und reichen nicht aus." Kleiner ist der Bundestag nach der jüngsten Wahl in der Tat nicht geworden.
Die Frage einer möglichen Abwahl ist umstritten
Rechtlich umstritten ist, ob ein Parlamentspräsident abgewählt werden kann. Dies ist weder im Grundgesetz noch in der Geschäftsordnung vorgesehen und hat auch erst einmal in der Geschichte der Bundesrepublik eine Rolle gespielt. So wurde im 1. Deutschen Bundestag 1949 gegen den Parlamentspräsidenten Erich Köhler (CDU) ein Misstrauensantrag an den Geschäftsordnungsausschuss überwiesen, nachdem Köhler in turbulenten Sitzungen überfordert wirkte. Der Ausschuss stellte jedoch fest, dass Misstrauens- und Missbilligungsanträge gegen Mitglieder des Präsidiums unzulässig seien. Denkbar wäre aber eine entsprechende Ergänzung der Geschäftsordnung.