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Streit um Amt des Polizeibeauftragten : Zwischen Kontrolle und Misstrauen

Beim Bundestag soll das Amt eines Polizeibeauftragten für mehr Transparenz sorgen. In einer Anhörung des Innenausschusses gab es viel Kritik an dem Plan.

30.11.2023
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2 Min

Prinzipielle Zustimmung und regelrechter Groll: Zwischen diesen beiden Polen bewegten sich in dieser Woche im Ausschuss für Inneres und Heimat die zehn Sachverständigen, als sie den Vorstoß der Ampel-Koalition bewerteten, eine neue Stelle beim Bundestag zu schaffen: die oder der Polizeibeauftragte für die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und die Polizei beim Bundestag.

Die Fraktionen von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben ihre Vorstellungen in einem Gesetzentwurf niedergelegt. Danach soll eine unabhängige Stelle außerhalb der behördlichen Strukturen dieser Polizeien des Bundes eingerichtet werden, bei der sowohl deren Beschäftigte als auch die Bürger mögliches Fehlverhalten von Angehörigen der genannten Polizeibehörden oder auch mögliche strukturelle Missstände anzeigen, untersuchen und bewerten lassen können - ergänzend zum Disziplinar- und Arbeitsrecht sowie zu Gerichtsverfahren.

Ansatz zur weiteren Professionalisierung 

Menschenrechtliche Anforderungen würden damit umgesetzt, Rechtsstaat und Demokratie deutlich gestärkt, befand Alexander Bosch von der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht. Sein Kollege Hartmut Aden führte aus, in der internationalen Fachdiskussion würden von der Polizei unabhängige, aber als staatliche Stellen konzipierte Beschwerdeeinrichtungen heute als ein wichtiger Ansatz zur weiteren Professionalisierung der Polizeiarbeit in Rechtsstaaten gelten.

Die Befürworter sahen indes zumeist noch Lücken im Gesetzentwurf. Klargestellt werden müsse, dass der oder dem Polizeibeauftragten Zeugnisverweigerungsrecht und Akteneinsicht zu garantieren seien. Die Ausdehnung auf den Zoll wurde vorgeschlagen. Die unabhängige Amtsausübung gegenüber der Staatsanwaltschaft müsse gewährleistet sein.

Mehr Transparenz notwendig

Unabhängige Beschwerdestellen in den Ländern und im Bund seien ganz im Sinne des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, befürwortete dessen Vorsitzender Dirk Peglow die geplante Beauftragtenstelle. Polizeiliche Arbeit müsse transparent sein und im parlamentarischen Raum auch ohne Untersuchungsausschuss erörtert werden können.

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Demgegenüber machte Alexander Poitz, Vizevorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, seinem Unmut Luft über ein latentes Misstrauen gegenüber der Polizei aus dem politischen Raum. Gerade aus dem Bundestag heraus sei das sehr irritierend und verletzend. Polizisten hätten schließlich im August 2020 Demonstranten daran gehindert, in den Bundestag einzudringen.

Richtig sauer zeigte sich Heiko Teggatz, Vizevorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft: Der Gesetzentwurf sei ein fatales Signal. Er strotze nur so von Misstrauen. Die noch hohe Motivation der Polizeibeschäftigten werde gewiss sinken.

Hochschule der Polizei : "Teuer und unnötig"

Zwischen den beiden Polen ordnete sich Stefanie Grünwald von der Akademie der Polizei Hamburg ein: Kann man machen, muss man nicht machen. Aber wenn, dann bitte ein Stellendesign mit weniger konfrontativem Charakter. Rigoroser äußerte sich Markus Thiel von der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster: Teuer und unnötig sei das geplante Amt. Es gebe in Deutschland effektive Beschwerdemöglichkeiten.