Asyl : Ampelkoalition will schnellere Asylverfahren
Die Koalition will Asylverfahren und Asylgerichtsverfahren beschleunigen und die Verwaltungsgerichte entlasten.
Schnellere Asylverfahren und Asylgerichtsverfahren sind Ziel eines Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP, über den der Bundestag vergangene Woche in erster Lesung beraten hat. Er sieht eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung vor, die ebenso wie weitere prozessuale Änderungen zu einer Beschleunigung der Gerichtsverfahren führen soll. Zudem sollen die Regelüberprüfung von Asylbescheiden gestrichen werden und Widerrufs- und Rücknahmeverfahren nur noch anlassbezogen erfolgen, um die Kapazitäten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) besser zu nutzen.
Wie die drei Fraktionen in der Vorlage schreiben, führte die große Zahl der Asylsuchenden, die 2015 und 2016 nach Deutschland gekommen sind, zu einem erheblichen Anstieg der Zahl der Klageverfahren in Asylangelegenheiten bei den Verwaltungsgerichten. Diese bauten die Verfahren zwar kontinuierlich ab, doch seien Ende Juli 2022 weiterhin 135.603 erstinstanzliche Verfahren anhängig gewesen. Beim Bamf seien zudem mit Stand August dieses Jahres 100.377 Verfahren anhängig gewesen. "Bei einer Gesamtklagequote von 38,4 Prozent im Jahr 2021 und 33,5 Prozent zum 31. Juli 2022 ist absehbar, dass die Verwaltungsgerichte auch weiterhin stark belastet sein werden", heißt es in der Vorlage.
Koalition: Rechtsunsicherheit führt zu mehr Gerichtsverfahren
Nach Ansicht der Koalitionsfraktionen befördert das bestehende Prozessrecht im Asylverfahren eine Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung, "die zur Rechtsunsicherheit führt, die wiederum mehr Gerichtsverfahren sowie eine längere Verfahrensdauer zur Folge hat". Durch die verstärkte Befassung des Bundesverwaltungsgerichts mit grundsätzlichen Fragen sollten die Gerichte der unteren Instanzen entlastet und verlässliche Prüfungsmaßstäbe für das Bamf geschaffen werden. Zudem sollten weitere Änderungen des Asylgesetzes zur Beschleunigung der Asylklageverfahren führen und die Verwaltungsgerichtsbarkeit entlasten. Hierzu gehöre insbesondere eine Regelung zur Erleichterung von Entscheidungen im schriftlichen Verfahren. Ferner soll unter anderem einer Verzögerung von Verfahren durch missbräuchliche Befangenheitsanträge entgegengewirkt werden. Durch die Einführung einer gesetzlich angeordneten Klageänderung sollten die Asylverfahren schneller abschließend entschieden werden. Vorgesehen ist zudem die Einführung einer behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung,.