Geld für politische Stiftungen : Erstes Gesetz zur Stiftungsfinanzierung
Für die Finanzierung der politischen Stiftungen der Parteien gibt es nun eine gesetzliche Grundlage. Das hatte das Bundesverfassungsgericht verlangt.
Der Bundestag hat die Finanzierung der politischen Stiftungen am Freitag auf eine gesetzliche Grundlage gestellt, nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hatte, dass die bisher praktizierte Zuteilung von Globalzuschüssen an die politischen Stiftungen im Haushaltsplan den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genüge.
In namentlicher Abstimmung stimmten die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP sowie CDU/CSU und Linke für den von Koalition und CDU/CSU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes "zur Finanzierung politischer Stiftungen aus dem Bundeshaushalt". Die AfD war dagegen. Abgelehnt wurden ein Gesetzentwurf der AfD zur Stiftungsfinanzierung und ein Änderungsantrag des fraktionslosen Abgeordneten Stefan Seidler (Südschleswigscher Wählerverband). Seidler wollte Stiftungen von nationalen Minderheiten in die Förderung einbeziehen und damit sicherstellen, "dass die nationalen Minderheiten gleichberechtigt zur Mehrheitsgesellschaft politisch repräsentiert sind und an unserer pluralen Demokratie partizipieren können".
Die AfD kritisiert Gesetz als verfassungswidrig
Johannes Fechner (SPD) sagte, gerade in diesen herausfordernden Zeiten müsse für eine ordentliche Stiftungsfinanzierung gesorgt werden. Es seien klare Regeln aufgestellt worden, und die wichtigste Regel sei, dass Verfassungsfeinde kein Geld erhalten würden. Man habe ein schlankes und gut handhabbares Gesetz geschaffen, lobte Ansgar Heveling (CDU). Das Gesetz richte sich nicht gegen irgendeine Partei. Konstantin von Notz (Grüne) sagte, das Gesetz führe zu mehr Transparenz für alle Stiftungen. Es gebe klare Kriterien für die Finanzierung.
Albrecht Glaser (AfD) sprach von der "Karikatur eines Gesetzes". Die Schlüsselfrage, in welcher Höhe Stiftungen Geld bekommen sollte, sei nicht geregelt worden. Und das sei verfassungswidrig.
Stephan Thomae (FDP) sagte, Stiftungsmittel dürften nicht gegen die Demokratie eingesetzt werden. Jetzt seien klare Regeln geschaffen worden. Clara Bünger (Linke) betonte, es werde kein Geld für Feinde der Demokratie und Menschenwürde gegeben. Bildungsarbeit sei ein Grundpfeiler der Demokratie.
Nach dem Beschluss sollen die Geldmittel für die Stiftungen (2023: rund 697 Millionen Euro), auch in Zukunft durch den Haushaltsgesetzgeber festgelegt werden. Zu den Voraussetzungen einer Förderung gehört, dass die Abgeordneten der einer politischen Stiftung jeweils nahestehenden Partei in der mindestens dritten aufeinanderfolgenden Legislaturperiode in Fraktionsstärke in den Bundestag eingezogen sind. Wurde eine Stiftung bereits über mindestens zwei aufeinander folgende Legislaturperioden gefördert, soll es unschädlich sein, wenn die nahestehende Partei während einer Legislaturperiode nicht im Bundestag vertreten ist. Außerdem müssen Stiftungen für die freiheitliche demokratische Grundordnung und die Völkerverständigung eintreten.
Abgelehnt wurde ein Gesetzentwurf der AfD, die unter anderem die Höhe der Zuwendungen auf maximal zwei Drittel der staatlichen Parteienfinanzierung begrenzen wollte.