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Informationsfreiheit : Specht-Riemenschneider überreicht Datenschutzbericht 2024

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Louisa Specht-Riemenschneider, hat ihren Tätigkeitsbericht für 2024 übergeben.

11.04.2025
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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Louisa Specht-Riemenschneider, dringt darauf, die sich aus der EU-Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (KI-VO) ergebende nationale KI-Aufsichtsstruktur möglichst zeitnah festzulegen und dabei die bei ihrer Behörde "vorhandene Expertise bestmöglich einzubeziehen". Nur so könne die Vorbereitung auf die "komplexen mit der KI-Aufsicht einhergehenden Aufgaben gelingen und der Aufbau der erforderlichen Strukturen sichergestellt werden", heißt es in dem Tätigkeitsbericht der BfDI für das Jahr 2024, den Specht-Riemenschneider am Donnerstag Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) übergab. Darin betont die BfDI, dass ihrer Überzeugung nach die KI-Aufsicht in die Hände der Datenschutzbehörden gehöre.

Datenschutzbericht gibt Empfehlung zum Informationsfreiheitsgesetz ab

Zu den weiteren Empfehlungen des gut 150 Seiten umfassenden Berichts zählt unter anderem eine Zusammenlegung von Informationsfreiheitsgesetz und Umweltinformationsgesetz sowie die Weiterentwicklung zu einem "Bundestransparenzgesetz mit proaktiven Veröffentlichungspflichten sowie Anordnungs- und Durchsetzungsbefugnisse für die Informationsfreiheitsbeauftragte, um im Konfliktfall handlungsfähig zu sein". 

Wie Specht-Riemenschneider zugleich ausführt, bezieht sich der 33. Tätigkeitsbericht in großen Teilen auf den Zeitraum vor ihrem Amtsantritt am 3. September vergangenen Jahres und gibt damit auch Empfehlungen, die bereits vor ihrer Amtsperiode ausgesprochen worden seien.

Der Bericht 2023

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