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Das Wahlrecht bei der Europawahl erklärt : Stimmabgabe schon mit 16

Erstmals gilt bei einer Europawahl in Deutschland ein abgesenktes Mindestalter. Die größte Altersgruppe der Wahlberechtigten stellen aber die 30- bis 49-Jährigen.

24.05.2024
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2 Min

Wahlberechtigte: Wer darf wählen?

In Deutschland werden bei der Europawahl 2024 nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes bis zu 64,9 Millionen Deutsche und weitere Staatsangehörige der EU wahlberechtigt sein, davon 33,3 Millionen Frauen und 31,7 Millionen Männer. Zu ihnen zählen neben schätzungsweise 60,9 Millionen Deutschen rund 4,1 Millionen Staatsangehörige aus den übrigen EU-Mitgliedstaaten, die in der Bundesrepublik wohnen. Sie können entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht in Deutschland oder in ihrem Herkunftsstaat ausüben.

Jungwähler: 4,8 Millionen potenzielle deutsche Erstwähler

Unter den Wahlberechtigten befinden sich in der Bundesrepublik erstmals auch Jugendliche im Alter von 16 oder 17 Jahren, nachdem der Bundestag das bisherige Mindestalter von 18 Jahren für das aktive Wahlrecht bei Europawahlen im November 2022 entsprechend gesenkt hat. In diesem Jahr betrifft das rund 1,3 Millionen Jugendliche. Insgesamt gehören nach Angaben der Bundeswahlleiterin etwa 4,8 Millionen potenzielle deutsche Erstwähler zu den Wahlberechtigten; hinzu kommen bis zu 0,3 Millionen junge Unionsbürger.

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Die größte Altersgruppe der Wahlberechtigten stellen in Deutschland aber nicht diese zusammen 5,1 Millionen Erstwähler, sondern die 30- bis 49-Jährigen mit insgesamt 19,3 Millionen, gefolgt von 18,6 Millionen im Alter von 65 Jahren und mehr vor 17,4 Millionen 50- bis 64-Jährigen und 9,5 Millionen 16- bis 29 Jährigen.

Parteien und Kandidaten: Wer will ins Parlament? 

Seit 1979 wird das Europäische Parlament von den Bürgern direkt gewählt; bei der zehnten Direktwahl am 9. Juni dieses Jahres können sie in Deutschland zwischen 35 Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen wählen, die vom Bundeswahlausschuss mit Listen für alle oder nur für einzelne Bundesländer zugelassen wurden. Darunter befinden sich auch die 14 schon bisher im Europaparlament beziehungsweise acht derzeit im Bundestag vertretenen Parteien.

Insgesamt bewerben sich in Deutschland 1.413 Kandidatinnen und Kandidaten um ein Mandat im Europaparlament. Darunter sind laut Bundeswahlleiterin 486 Frauen, was einem Anteil von 34,4 Prozent entspricht.

Wahlsystem: Wie wird gewählt?

Jeder Wähler hat bei der Europawahl eine Stimme. Wie in allen anderen EU-Staaten werden die Europaabgeordneten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Eine Sperrklausel gibt es seit der Europawahl 2014 nicht mehr. Ab der übernächsten Wahl 2029 soll nach einem Bundestagsbeschluss vom vergangenen Juni eine Mindesthürde von zwei Prozent für den Einzug ins Europäische Parlament gelten.

Mandate: Es kommt auf die Größe an

Mit 96 Abgeordneten wird Deutschland als bevölkerungsreichster EU-Mitgliedsstaat bei der Wahl wieder die meisten der dann 720 EU-Parlamentarier entsenden. Das gilt indes nur mit Blick auf die absoluten Zahlen, denn wie im Bundesrat sind auch im Europaparlament große Länder im Verhältnis schwächer vertreten als kleine. So kommt die Bundesrepublik auf etwas mehr als einen Sitz pro einer Million Einwohner, Malta mit seinen sechs Mandaten für knapp 550.000 Einwohnern dagegen rein rechnerisch auf 14 Sitze.