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Wählen ab 16 und Quotenregelung : Ungewisse Aussichten für Vorschläge der Wahlrechtskommission

Die Wahlrechtskommission hat ihre Arbeit beendet einen Abschlussbericht beschlossen. Eine Einigung über Quotenregelung für Frauen im Parlament wurde nicht erzielt.

02.05.2023
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Die vom Bundestag am 16. März 2022 eingesetzte Wahlrechtskommission  hat ihren Abschlussbericht in ihrer 16. und letzten Sitzung am Donnerstagabend beschlossen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen und die Linksfraktion mit ihren Sachverständigen, dagegen die Unionsfraktion mit ihren Sachverständigen und die AfD-Fraktion. Der einschließlich der Sondervoten der Opposition mehr als 100 Seiten umfassenden Bericht soll am 12. Mai an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas übergeben werden.

Der Abschlussbericht enthält nicht die Empfehlungen der Kommission zur Verkleinerung des Bundestages, die bereits im Zwischenberichtenthalten sind, den die Kommission Ende August 2022 vorgelegt hatte. Die auf den damaligen Empfehlungen der Kommission basierende Änderung des Bundeswahlgesetzes hat der Bundestag bereits am 17. März 2023 verabschiedet.

Union gegen Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre

Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen und der Linken empfiehlt die Kommission im Abschlussbericht mehrheitlich, das aktive Wahlalter bei Bundestagswahlen von 18 auf 16 Jahre abzusenken. Die Unionsfraktion und ihre Sachverständigen wollen dagegen die Wahlberechtigung in Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes weiterhin bei der Vollendung des 18. Lebensjahres belassen. Die AfD-Fraktion will ebenfalls am Wahlalter mit 18 Jahren tendenziell festhalten.

Keine Mehrheit für ein Paritätsgesetz in der Kommission

Die Kommission ist sich darin einig, den Frauenanteil im Bundestag zu erhöhen, aber uneinig über den konkreten Handlungsbedarf. SPD und Bündnis 90/Die Grünen halten ein Paritätsgesetz für verfassungsrechtlich geboten und zwingend notwendig. Die FDP lehnt Regelungen im Wahlrecht, die eine Besetzung des Bundestages mit Personen eines bestimmten Geschlechts zu einem bestimmten Prozentsatz bewirken, ab und hält sie überdies für verfassungswidrig. Die Unionsfraktion und ihre Sachverständigen empfehlen, Maßnahmen unterhalb der Schwelle einer verbindlichen Quotenregelung zu ergreifen. Aus Sicht der AfD-Fraktion verstößt eine Quotierung von Mandaten oder Kandidaturen, die an das biologische Geschlecht anknüpft, gegen das wahlrechtliche Gleichheitsprinzip. Die Linke empfiehlt, die Chancengerechtigkeit von Frauen durch eine Paritätsregelung sicherzustellen.

Mehrheit für Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre

Mehrheitlich empfiehlt die Kommission, die Dauer der Legislaturperiode auf fünf Jahre zu verlängern, wofür sich auch die Unionsabgeordneten offen zeigen. Dagegen spricht sich die AfD aus. Eine Bündelung von Wahlterminen wird abgelehnt, der Bundestag solle aber weiter darüber beraten, wie die Akzeptanz von Wahlen und die Attraktivität des Wahltags gesteigert werden kann. Mit Ausnahme der AfD lehnt die Kommission eine Begrenzung von Mandatszeiten ab. Sie empfiehlt, bei der Weiterentwicklung des Wahlrechts die Praktikabilität der Durchführung von Briefwahlen zu berücksichtigten.

Darüber hinaus soll der Bundestag beraten, wie die Teilnahme von im Ausland lebenden Deutschen an Wahlen erleichtert werden kann, etwa durch eine einfachere Wahlregistrierung und die digitale Beantragung von Briefwahlunterlagen. Ebenso wird empfohlen, über Änderungen der Regelungen zur Wahlprüfung sowie darüber zu beraten, ob ein Verbot der Veröffentlichung von Wählerbefragungen vor Ablauf der Wahlzeit erforderlich ist. Mehrheitlich wird schließlich empfohlen, elektronische Abstimmungen einzuführen, wenn die Arbeit des Parlaments dadurch nicht beeinträchtigt wird.

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