Glossar : Von Duldung bis Flüchtlingsschutz
Was ist ein subsidiärer Schutz? Wann gibt es eine Aufenthaltserlaubnis? Wichtige Begriffe rund um Asyl und Migration in Deutschland auf einen Blick.
Abschiebungsverbot
Ein Abschiebungsverbot kann bei Vorliegen bestimmter Gründe erteilt werden, etwa wenn im Zielstaat eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht, eine erhebliche konkrete Gefahr aus gesundheitlichen Gründen besteht, oder wenn sich schwerwiegende Erkrankungen durch eine Rückführung wesentlich verschlimmern würden.
Asylberechtigung
Eine Asylberechtigung nach Artikel 16a des Grundgesetzes erhält, wer in seinem Herkunftsland aufgrund seiner Nationalität, "Rasse", politischen Überzeugung, Religion oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung ausgesetzt wäre, ohne anderweitigen Schutz vor Verfolgung zu haben. Berücksichtigt wird nur staatliche Verfolgung; Notsituationen wie Armut oder Bürgerkriege sind grundsätzlich keine Gründe für eine Asylgewährung, die zudem bei einer Einreise aus einem sicheren Drittstaat ausgeschlossen ist.
Aufenthaltserlaubnis
Eine Aufenthaltserlaubnis gilt für Menschen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union, der Schweiz und des Europäischen Wirtschaftsraums. Sie wird zeitlich befristet zu einem bestimmten Zweck erteilt, etwa zur Ausbildung oder Erwerbstätigkeit, aber auch aus familiären Gründen sowie aus humanitären oder politischen Gründen. Eine Erwerbstätigkeit ist durch eine Aufenthaltserlaubnis nur gestattet, wenn diese ausdrücklich eine entsprechende Berechtigung enthält.
Duldung
Bei einer Duldung handelt es sich laut Aufenthaltsgesetz um eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer. Danach ist die Abschiebung auszusetzen, solange sie aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist und keine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Eine Erwerbstätigkeit darf einem geduldeten Ausländer in bestimmten Fällen nicht erlaubt werden.
Flüchtlingsschutz
Der Flüchtlingsschutz basiert auf der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und ist umfangreicher als die Asylberechtigung. Er greift auch bei Verfolgung aus den oben genannten Gründen durch nichtstaatliche Akteure. Verfolgung kann bei Anwendung physischer oder psychischer Gewalt, aber beispielsweise auch bei gesetzlichen oder polizeilichen Maßnahmen gegeben sein, die als solche diskriminierend sind.
Subsidiärer Schutz
Subsidiärer Schutz greift, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können und im Herkunftsland "ernsthafter Schaden" durch staatliche oder nichtstaatliche Akteure droht. Dazu zählen etwa eine individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines bewaffneten Konflikts.