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Schwangerschaftsabbruch : Bundesweite Anlaufstelle für ungewollt Schwangere geplant

Die Bundesregierung will mehr Rechtssicherheit beim Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen schaffen. Ratsuchende sollen mehr Informationen erhalten.

16.05.2022
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Die Kontroverse beginnt schon bei den Begrifflichkeiten: Während es die einen als "sachliche Information" ansehen, wenn Ärztinnen und Ärzte zum Beispiel auf ihrer Webseite darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen und mit welchen Methoden, bezeichnen andere dies bereits als "Werbung". Und aktuell sehen auch die Gerichte das Informieren über das Ob und das Wie des Schwangerschaftsabbruches durch Ärztinnen und Ärzte als "Werbung" im Sinne des Strafgesetzbuches an und fällen entsprechende Urteile.

Das soll sich nun ändern: Die Koalition will den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches (StGB) aufheben. Der Bundestag debattierte am Freitag in erster Lesung über einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung. Eingeführt wurde der Vorgänger des 219a als Paragraf 220 des Reichstrafgesetzbuchs nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Mai 1933 nach Diskussionen in der Weimarer Republik und im Kaiserreich.

Foto: picture-alliance/ZUMAPRESS.com/Sachelle Babbar

November 2020: In München treffen fundamental-christliche Abtreibungsgegner (hinten) auf feministische Aktivistinnen.

Ins Rollen gekommen war die Debatte um 219a vor fast fünf Jahren, nachdem die in Gießen praktizierende Frauenärztin Kristina Hänel mehrmals von Abtreibungsgegnern wegen des Verstoßes gegen den Paragrafen angezeigt worden war. Hänel wurde wiederholt zu Geldstrafen verurteilt, stritt sich durch verschiedene Instanzen und legte schließlich im Februar 2021 Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil gegen sie und den Paragrafen 219a ein. Hänel hatte auf der Homepage ihrer Praxis ein Dokument mit allgemeinen Informationen zur Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs und den zur Verfügung stehenden Methoden bereitgestellt. Nach mehreren Verurteilungen deswegen nahm sie das Dokument schließlich von der Seite. Inzwischen klagt sie vor dem Bundesverfassungsgericht.

Große Koalition hat Paragraph 219a reformiert

Dabei hatte die vorherige Große Koalition aufgrund der Debatte um Hänel und andere betroffene Kolleginnen und Kollegen den Paragrafen 219a Ende Februar 2019 reformiert. Der Paragraph wurde in dem neuen Absatz 4 um einen Ausnahmetatbestand ergänzt. Danach dürfen Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen zukünftig ohne Risiko der Strafverfolgung darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Hänel wurde allerdings erneut verurteilt.

Zudem eingeführt wurde 2019 eine von der Bundesärztekammer verwaltete Liste mit Ärztinnen und Ärzten sowie Krankenhäusern und Einrichtungen, die den Eingriff vornehmen. An der Liste gab es jedoch bereits bei der Einführung Kritik, da befürchtet wurde, dass sich Medizinerinnen, Mediziner oder Kliniken gegen eine Eintragung entscheiden können, da sie fürchten, als "Abtreibungsklinik" oder "Abtreibungsarzt" in Verruf zu geraten.

Grundsätzlich bleibt Abbruch strafbar

Die Entscheidung zu 219a ist jedoch nur ein Teil der breiten gesellschaftlichen Debatte, die seit den 1970er Jahren zum Thema Schwangerschaftsabbrüche immer wieder geführt wird. Von der Forderung, Abtreibungen zu legalisieren bis hin zu ihrem absoluten Verbot sind alle Positionen vertreten.

Grundsätzlich ist der Schwangerschaftsabbruch nach Paragraf 218 StGB strafbar. Schwangerschaftsabbrüche, die aufgrund einer medizinischen Indikation oder nach einer Vergewaltigung vorgenommen werden, sind "nicht rechtswidrig". Straffrei bleibt ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen, wenn die ungewollt schwangere Frau sich vorher in speziellen Beratungsstellen beraten lässt. Dies trifft auf rund 96 Prozent der jährlichen Schwangerschaftsabbrüche zu. Diese sogenannte Beratungsregelung geht zurück auf zahlreiche, jahrzehntelange, teils erbittert geführte politische und juristische Debatten und ist maßgeblich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geprägt.

§ 219a StGB - Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft

„Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“



Auch dieses rechtlich hochkomplexe Gebilde will die Koalition angehen, wenn auch erstmal mit einem Prüfauftrag: Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass es eine "Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" geben soll, die nach einer Regelung für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches suchen soll. Zudem wollen SPD, Grüne und FDP die Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten verbessern, die Kostenübernahme für Schwangerschaftsabbrüche neu regeln und dafür sorgen, dass ungewollt schwangere Frauen bundesweit eine Anlaufstelle für einen Schwangerschaftsabbruch finden können.

Debatte über Ausbildung von Frauenärzten

Aus den Reihen der dem Thema Abtreibung gegenüber liberaler eingestellten Medizinerinnen und Mediziner kommt seit Jahren die Forderung, die Ausbildung von Frauenärztinnen und -ärzten müsse reformiert werden. Denn in der Fachausbildung der Gynäkologie sei das Erlernen von Schwangerschaftsabbrüchen nicht explizit vorgesehen. Das sehen allerdings nicht alle Fachleute so. Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), Anton J. Scharl, befand in einem Fachartikel, dass "technisch kein Unterschied in der Entleerung eines Uterus bei gestörter und bei intakter Frühschwangerschaft" bestehe. Dies sei seit Jahrzehnten Weiterbildungsinhalt von Frauenärztinnen und Frauenärzten. Scharl meint damit, dass die Medizinerinnen und Mediziner lernen, einen medizinisch notwendigen Abbruch einzuleiten. Es bestehe, rein was den Ablauf der Behandlung angeht, kein Unterschied zwischen diesem Eingriff und dem Beenden einer Schwangerschaft.

Kritikerinnen und Kritiker des aktuellen Ausbildungsplanes sehen das anders. Sie fordern eine differenziertere Auseinandersetzung mit dem Thema in Medizinstudium und Facharztausbildung - auch was die moralischen Implikationen angeht. Die Aktiven von "Doctors for Choice" beispielsweise setzen sich für eine bessere Aus- und Fortbildung von Gynäkologinnen und Gynäkologen ein. Sie fordern außerdem die Übernahme der Kosten für Verhütungsmittel und für einen Schwangerschaftsabbruch durch die gesetzlichen Krankenkassen, um einen gleichberechtigten Zugang für alle Frauen zu gewährleisten.

Abtreibungsgegner gehen gegen Gynäkologen vor

Die Positionen von Kritikern und Befürworterinnen der Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen finden sich in allen gesellschaftlichen und politischen Schichten. In der Debatte der vergangenen Jahre haben aber besonders vehemente Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner viel Aufmerksamkeit erlangt. Meist in fundamentalistisch-christlichen Gruppen organisiert, gehen sie systematisch gegen Ärztinnen und Ärzte vor oder bedrängen Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen. Die Anzeigen gegen Hänel, aber auch gegen viele andere Gynäkologinnen und Gynäkologen in ganz Deutschland gehen zum allergrößten Teil auf zwei sehr aktive Männer zurück, einer von ihnen, der unter dem Pseudonym "Markus Krause" auftritt, bezeichnete die Verfolgung der Ärztinnen sogar als sein "Hobby".

Mit "Gehsteigprotesten" positionieren sich Abtreibungsgegnerinnen und -gegner vor Beratungsstellen und konfrontieren die Frauen, die eine Beratung besuchen wollen, mit Fotos von Babys und anklagenden Forderungen nach dem unbedingten Schutz des ungeborenen Lebens. Die Proteste werden oft von christlichen Gebeten und Gesängen begleitet.

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In Frankfurt am Main, wo die bekannteste Beratungsorganisation Pro Familia ihren Hauptsitz hat, waren die Proteste zum Teil besonders massiv. Immer wieder gab es Klagen von Ratsuchenden und Beratenden, die sich vom Auftreten der Abtreibungsgegnerschaft extrem unter Druck gesetzt und diffamiert fühlten. Die Stadt Frankfurt verfügte daraufhin, dass die sogenannten Mahnwachen während der Öffnungszeiten der Beratungsstelle nur noch außer Sicht- und Rufweite der Filiale stattfinden dürfen. Doch Ende 2021 hob das Verwaltungsgericht Frankfurt diese Einschränkung nach einer Klage der Protestierenden auf. Die Zusammenkunft falle unzweifelhaft unter das die Versammlungsfreiheit schützende Grundrecht aus Artikel 8 Grundgesetz, so das Gericht.

Pro Familia: "Finden Wege, um zu helfen"

Bei Pro Familia kann man momentan noch keine verstärkte Aufmerksamkeit für die aktuelle Debatte über 219a feststellen. Die Proteste religiöser Gruppen seien im Herbst und Frühjahr besonders präsent, nach Ostern habe das etwas nachgelassen, sagte eine Pro-Familia-Sprecherin. Es mache zwar mehr Arbeit, aber die Beraterinnen fänden auch trotz der Mahnwachen Wege, den Ratsuchenden zu helfen, so die Sprecherin weiter.