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Änderungen bei SED-Opferrente und Co. : Bundesweiter Härtefallfonds für SED-Opfer soll kommen

Mit einem bundesweiten Härtefallfonds und der Dynamisierung der SED-Opferrente will die Bundesregierung Betroffene besser unterstützen. Abgeordnete fordern mehr.

27.09.2024
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3 Min

Für Opfer der SED-Diktatur soll ein bundesweiter Härtefallfonds eingerichtet werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung debattierte der Bundestag am späten Donnerstagabend in erster Lesung. Damit wird eine langjährige Forderung von Opferverbänden sowie der SED-Opferbeauftragten beim Deutschen Bundestag, Evelyn Zupke, aufgegriffen.

Foto: picture alliance/dpa

Das frühere Stasi-Gefängnis auf dem Kaßberg in Chemnitz: Die SED-Opferrente für politisch Verfolgte soll künftig dynamisiert werden.

Mit der Einrichtung des Härtefallfonds mit einem Volumen von einer Million Euro soll insbesondere für SED-Opfer, die in westdeutschen Bundesländern leben, ein Instrument geschaffen werden. In den ostdeutschen Bundesländern existieren solche Fonds bereits. Die Leistungen des bundesweiten Härtefallfonds sollen laut Entwurf von der bisherigen Stiftung für ehemalige politische Häftlinge gewährt werden; die Aufsicht darüber soll die SED-Opferbeauftragte übernehmen. Die Stiftung soll ferner zur Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte weiterentwickelt werden und ein eigenes Stammgesetz bekommen.

Die SED-Opferrente soll dynamisiert werden

Neben der Einrichtung des Härtefallfonds will die Bundesregierung mit dem Entwurf weitere Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP umsetzen. So soll die SED-Opferrente künftig dynamisiert werden. Statt wie bisher alle fünf Jahre die Höhe der "besonderen Zuwendung für Haftopfer" zu überprüfen, soll die Entwicklung der Opferrente an die Entwicklung des aktuellen Rentenwerts gekoppelt werden. Ebenso soll künftig mit den Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte verfahren werden.

Angepasst werden soll zudem die Definition der Opfergruppen. Demnach sollen künftig auch Opfer von Zwangsaussiedlungen aus dem Grenzgebiet der früheren DDR Anspruch auf eine einmalige Leistung in Höhe von 1.500 Euro haben.


Benjamin Strasser im Portrait
Foto: Tanja Ruetz
„Wir machen damit deutlich, dass wir das Leid der Opfer des SED-Unrechtsregimes anerkennen.“
Benjamin Strasser (FDP)

Schließlich soll künftig darauf verzichtet werden, die monatliche Ausgleichszahlung für beruflich Verfolgte bei Renteneintritt zu kürzen. Dies gilt laut Entwurf aktuell für Fälle, "in denen Betroffene eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus eigener Versicherung beziehen". Zudem soll davon abgesehen werden, dass das Partnereinkommen bei der Prüfung der Bedürftigkeit als Voraussetzung für Ausgleichszahlungen berücksichtigt wird.

In der Debatte betonte Benjamin Strasser (FDP), dass die Bundesregierung mit den geplanten Regelungen teilweise über die Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag hinausgehe. "Wir machen damit deutlich, dass wir das Leid der Opfer des SED-Unrechtsregimes anerkennen. Wir wollen ihre wirtschaftliche Lage noch einmal deutlich verbessern", so Strasser.

Abgeordnete fordern weitere Verbesserungen für SED-Opfer

Die Abgeordneten begrüßten über die Fraktionsgrenzen hinweg den Entwurf als Schritt in die richtige Richtung, forderten aber deutliche Nachbesserungen. Carsten Müller (CDU) sah etwa bei der Anerkennung der gesundheitlichen Folgeschäden von SED-Opfern noch Änderungsbedarf. Im Gesetzentwurf hatte die Bundesregierung die Rechtslage hingegen als ausreichend bewertet.

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Erhöhung der SED-Opferrente im Gespräch

Das sah auch Jan Plobner (SPD) kritisch und verwies auf die geringe Anerkennungsquote und Forderungen ostdeutscher Länder. Man könne und solle nicht über dieses "klare Signal" hinwegsehen. Erleichterungen diesbezüglich forderte auch Helge Limburg (Grüne). Götz Frömming (AfD) verlangte einen vollständigen Verzicht auf Bedürftigkeitsprüfungen. Zudem sprach er sich für eine deutliche Erhöhung der Zahlung an Betroffene der Zwangsaussiedlungen aus. Auch eine Erhöhung der SED-Opferrente vor der Dynamisierung wurde von den Abgeordneten ins Spiel gebracht. Weiter beraten wird der Entwurf nun im Rechtsausschuss.