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Änderung im Strafgesetzbuch : Heftiger Streit um Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche

Die AfD-Fraktion legt einen Antrag für den Erhalt des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche vor, denn die Koalition will es abschaffen.

02.05.2022
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In der kommenden Sitzungswoche soll im Bundestag das erste größere rechtspolitische Vorhaben der Ampel diskutiert werden: die Aufhebung des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch (StGB). Konkret will die Bundesregierung den gesamten Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches (StGB) streichen. Nicht erwünschte Werbung soll stattdessen über das Heilmittelwerbegesetz reguliert werden. Denn nach Auffassung der Ampel-Koalition müssen Ärztinnen und Ärzte bisher mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen, wenn sie beispielsweise auf ihrer Webseite sachlich über Ablauf und Methode eines Schwangerschaftsabbruchs informieren. Das erschwere betroffenen Frauen, ungehindert Informationen oder einen Arzt zu finden. Hintergrund der Debatte ist das Urteil gegen die Gießener Frauenärztin Kristina Hänel auch nach einer Anpassung der Norm im Frühjahr 2019.

Bei AfD und Union stößt das Vorhaben auf Ablehnung, wenn auch mit sehr unterschiedlichem Zungenschlag. Die CDU/CSU lehnt die Aufhebung ab, schlägt aber eine erneute Modifizierung des Paragrafen vor, wie es in einem noch nicht beratenen Antrag der Unionsfraktion  heißt.

Geht es um Informationen oder das Lebensrecht des ungeborenen Kindes?

Die AfD-Fraktion wiederum kann sich auch eine erneute Verschärfung der Vorschrift vorstellen. Einen entsprechenden Antrag der AfD debattierte der Bundestag vergangene Woche. Beatrix von Storch (AfD) warf der Ampel dabei vor, dass ihr es nicht um den Zugang zu Informationen, sondern eigentlich um die Aufhebung aller Einschränkungen beim Schwangerschaftsabbruch gehe. "Die Ampel will Würde und Lebensrecht des ungeborenen Kindes nicht einschränken, sondern beseitigen."

Von Storchs Attacken verfingen indes nicht. Gegen den Antrag, der an die Ausschüsse überwiesen wurde, stellten sich Rednerinnen aller anderen Fraktionen. Für die Unionsfraktion warnte Susanne Hierl (CSU) die Koalitionsfraktionen allerdings davor, mit der Streichung des Paragrafen 219a und Diskussionen über die strafrechtliche Regelung zum Schwangerschaftsabbruch den "hart errungenen Kompromiss" in der Sache in Frage zu stellen.

Rednerinnen der Koalition verwiesen hingegen auf die von ihnen geplante Kommission für reproduktive Selbstbestimmung, die sich auch damit befassen solle, ob sich der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches regeln ließe. "Wir wollen über den Schwangerschaftsabbruch sachlich und lösungsorientiert debattieren. Das muten wir uns als aufgeklärte Gesellschaft zu", umriss Ulle Schauws (Bündnis 90/Die Grünen) die Pläne der Koalition.