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Verschärfung im Strafrecht : Koalition will "starkes Zeichen gegen Korruption" setzen

Nachwirkungen der Maskenaffäre: Abgeordnete, die die Autorität des Mandates nutzen, um gegen Geld Einfluss auszuüben, sollen künftig bestraft werden können.

23.02.2024
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3 Min

Die Regelungen gegen Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten sollen verschärft werden. Künftig soll die "unzulässige Interessenwahrnehmung" durch Mandatsträger unter Strafe gestellt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vor, den der Bundestag am Donnerstagabend nach erster Lesung an die Ausschüsse überwies.

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Mit der geplanten Strafrechtsverschärfung setzt die Koalition ein Versprechen aus ihrem Koalitionsvertrag um und reagiert auch auf die sogenannte Maskenaffäre. Damals war unter anderem einem ehemaligen Abgeordneten der CSU vorgeworfen worden, sich für eine erkleckliche Provision für die Vermittlung von Schutzausrüstung eingesetzt zu haben. Gegen den früheren Christsozialen und andere wurden wegen Bestechlichkeit und Bestechung ermittelt, die in Paragraf 108e Strafgesetzbuch geregelt ist.

Strafbar hatte sich der Abgeordnete aber nicht gemacht. Der Bundesgerichtshof stellt im Sommer 2022 fest, dass sich die Strafbarkeit der "entgeltlichen Vertretung" von Interessen "bei der Wahrnehmung des Mandats" auf "das Wirken [...] im Parlament, mithin im Plenum, in den Ausschüssen oder sonstigen parlamentarischen Gremien einschließlich der Fraktionen oder in mit Abgeordneten besetzten Kommissionen" beschränke. Heißt: Ein Abgeordneter, der Geld annimmt, um im Plenum in einer bestimmten Weise abzustimmen, macht sich strafbar; ein Abgeordneter, der Geld annimmt, um sich beispielsweise mit der Autorität seines Mandats bei einem Ministerium für ein Unternehmen einzusetzen, macht sich nicht strafbar.

Aus Sicht der Koalition ist letztgenanntes Verhalten aber strafwürdig. Mit einem neuen Paragraf 108f Strafgesetzbuch soll geregelt werden, dass in diesen Fällen eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe droht. Die neue Regelung soll für Abgeordnete im Bundestag, in den Länderparlamenten und im Europäischen Parlament gelten. Ebenso umfasst sind Mitglieder der parlamentarischen Versammlung einer internationalen Organisation.

Grundsätzliche Zustimmung von Seiten der Union

In der Debatte stieß das Ansinnen der Koalition fraktionsübergreifend grundsätzlich auf Zustimmung. Ansgar Heveling (CDU) führte an, dass die Freiheit des Mandates von Weisungen und Aufträgen kein "Freifahrtschein" dafür sei, "das Abgeordnetenmandat zur Verfolgung eigener Zwecke zu missbrauchen". Heveling erinnerte daran, dass im Nachgang der Maskenaffäre die Regelungen im Abgeordnetengesetz verschärft wurden. Es sei grundsätzlich sinnvoll, eine neue Regelung im Strafgesetzbuch zu mache, um die Abgeordnetenpflichten strafrechtlich sanktionieren zu können. Seine Fraktion wolle sich dem Anliegen nicht verschließen, so Heveling.


„Wir Abgeordnete, wir arbeiten für das Allgemeinwohl und nicht für den eigenen Geldbeutel.“
Johannes Fechner (SPD)

Helge Limburg (Grüne) warb für eine gemeinsame Lösung. Dies "wäre ein gutes und wichtiges Signal zur Stärkung unserer parlamentarischen Demokratie". Johannes Fechner (SPD) betonte, der Entwurf biete die Möglichkeit, ein "starkes Zeichen gegen Korruption zu setzen". Den Bürgern müsse immer klar sein: "Wir Abgeordnete, wir arbeiten für das Allgemeinwohl und nicht für den eigenen Geldbeutel".

AfD will härtere Strafen als die Koalition

Als "völlig unzureichend" bezeichnet hingegen Thomas Seitz (AfD) den Entwurf und warb für eine Vorlage seiner Fraktion. Dieser sehe eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr für solche Taten vor, der Vorschlag der Koalition ermögliche hingegen Verfahrenseinstellungen und Strafbefehle. Das sei "weder Transparenz für die Bürger noch Abschreckung für korrupte Abgeordnete", so Seitz.

Die Diskussionen werden im federführenden Rechtsausschuss fortgesetzt. Am Mittwoch, 13. März 2024, steht dort eine öffentliche Expertenanhörung zu dem Entwurf auf dem Programm.