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Vor 20 Jahren... : Bundesrepublik zu hoch verschuldet

2002 eröffnete die EU ein Strafverfahren gegen Deutschland wegen zu hoher Neuverschuldung. Erst 2007 konnte das Defizitverfahren eingestellt werden.

14.11.2022
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1 Min
Foto: picture-alliance / dpa | Siewert Falko

Wegen überhöhter Neuverschuldung müsse die Bundesrepublik sparen, forderte die EU-Kommission.

Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) sprach von einem "traurigen Tag für Deutschland": Am 19. November 2002 eröffnete die EU-Kommission gegen die Bundesrepublik ein Strafverfahren wegen überhöhter Neuverschuldung. Ausgerechnet das reiche Deutschland landete als zweites Land nach Portugal "auf der europäischen Anklagebank", wie es Stoiber ausdrückte, der noch Wochen zuvor bei der Bundestagswahl knapp als Kanzlerkandidat Gerhard Schröder (SPD) unterlegen war.

Bundesrepublik drohen Milliardenstrafen wegen Neuverschuldung

Auch EU-Währungskommissar Pedro Solbes kritisierte die rot-grüne Bundesregierung, zumindest indirekt: Er betonte, das "übermäßige Defizit beruht weder auf einem schweren wirtschaftlichen Abschwung noch auf außergewöhnlichen Ereignissen". Brüssel rechnete für das Jahr 2002 mit einer deutschen Neuverschuldung von 3,8 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Damit drohten Milliardenstrafen. Die Bundesregierung beruhigte, man habe seine Hausaufgaben gemacht, sodass im kommenden Jahr die Defizitgrenzen eingehalten würden.

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Doch es kam anders: So riss Deutschland auch 2003 die Defizit-Obergrenze und auch für 2004 sah die Prognose nicht besser aus. Dennoch setzten die EU-Finanzminister die Verfahren gegen Deutschland und Frankreich, gegen das ebenfalls ein Verfahren eröffnet worden war, aus. Die EU-Kommission klagte daraufhin vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg und bekam Recht. Nachdem Berlin aber wieder weniger Schulden aufgenommen hatte, wurde das Defizitverfahren 2007 endgültig eingestellt.