Vor 15 Jahren... : Bundestag verschärft Waffenrecht
Die Verschärfung des Waffenrechts im Februar 2008 sollte helfen, Gewalt von Jugendlichen einzudämmen. Kritiker monierten: Das Gesetz kaschiert lediglich Probleme.
2008 wird das Waffenrecht verschärft. Eine der Neuerungen: Erben dürfen Waffen ihrer Vorfahren nicht mehr einfach behalten.
Ausschreitungen in der Silvesternacht des Jahres 2022 und die Putschpläne einer "Reichsbürger"-Gruppierung ließen zu Beginn des Jahres die Debatte um ein schärferes Waffenrecht in Deutschland wieder aufleben. Das Bundesinnenministerium hatte entsprechende Pläne vorgelegt, nach denen unter anderem halb automatische Waffen für Privatleute verboten werden sollen.
Die FDP stellte sich gegen das Vorhaben: Statt neue Gesetze zu erlassen, solle geltendes Recht durchgesetzt werde. Die Haltung erinnert an das Jahr 2008, als der Bundestag eine Verschärfung des Waffenrechts beschloss. Am 22. Februar 2008 stimmten alle Fraktionen für die Gesetzesänderung - mit Ausnahme der Liberalen. Verboten wurde damals das öffentliche Tragen von Waffenimitaten und täuschend echt aussehenden Spielzeugwaffen, die Polizisten in Notwehrsituationen oft nicht von echten Schusswaffen unterscheiden können.
Verbot von Kampfmessern
Verstöße konnten fortan mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Neu aufgenommen wurde das Verbot, Kampfmesser und Messer mit einer feststehenden Klinge von mehr als zwölf Zentimetern Länge in der Öffentlichkeit zu führen: eine Reaktion darauf, dass Messer immer häufiger bei Straftaten zum Einsatz kamen. Schließlich erschwerte die Novelle das Vererben von Waffen: Wer nicht etwa Jäger oder Sportschütze ist, durfte ab dem 1. April 2008 hinterlassene Waffen nur behalten, wenn sie mit einem technischen Blockiersystem gesichert wurden. Der FDP-Innenpolitiker Hartfrid Wolff sprach indes von einem "Alibi-Gesetz" und kritisierte: Legale Waffen spielten in der Kriminalitätsstatistik keine Rolle, illegale Waffen würden von dem Gesetz jedoch nicht erreicht.