Vor 10 Jahren... : Soldaten dürfen zur Terrorabwehr im Inland eingesetzt werden
Am 17. August 2012 entscheidet das Bundesverfassungsgericht, dass die Bundeswehr in "äußersten Ausnahmefällen" auch im Inneren eingesetzt werden darf.
Während in vielen europäischen Ländern, der Einsatz der Armee im Innern schon möglich war, war er in der Bundesrepublik nur bei Naturkatastrophen oder schweren Unglücken erlaubt. Im Grundgesetz wurde einem Einsatz der Bundeswehr im Inland enge Grenzen gesetzt, eine Lehre aus der Vergangenheit. Am 17. August 2012 hat das Bundesverfassungsgericht aber entschieden: In "äußersten Ausnahmefällen" von "katastrophischen Dimensionen" darf die Bundeswehr auch im Inland militärische Mittel einsetzen.
Klassischer Einsatz im Innern: Soldaten helfen nach der Flut im Ahrtal 2021 bei der Beseitigung der größten Schäden und dem Wiederaufbau.
Laut Grundgesetz kann ein Bundesland etwa "bei einem besonders schweren Unglücksfall" auch Unterstützung der "Streitkräfte anfordern". Welche Szenarien unter diese Regelung fallen und welche Befugnisse die Bundeswehr dann hat, das wurde seit den Anschlägen vom 11. September 2001 wieder intensiver diskutiert. Nun stellten die Karlsruher Richter klar, dass die Soldaten zur Abwehr von Terrorangriffen im Inland eingesetzt werden dürfen. Der Abschuss von entführten Passagiermaschinen blieb jedoch verboten. Insbesondere untersagte das Gericht, die Armee wegen Gefahren, die "von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen", einzusetzen.
In der Politik stieß die Entscheidung überwiegend auf positives Echo. Kritik gab es an der Regelung, dass auch in dringenden Fällen die gesamte Bundesregierung den Einsatz beschließen musste, nicht nur einzelne Minister. Aus der Union hieß es dazu: "Die Rettung von Menschenleben" könne im Ernstfall, wenn es um Minuten geht, "nicht immer auf einen Beschluss des Bundeskabinetts warten". Ähnlich sah es Verfassungsrichter Reinhard Gaier. Das Urteil bringe aufgrund dieser Hürde "wenig bis nichts", stellte er sich gegen seine Kollegen.