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Vor 40 Jahren : Wahlrecht für Auslandsdeutsche

Am 7. Februar 1982 beschloss der Bundestag ein neues Wahlgesetz. Seitdem dürfen auch im Ausland lebende Deutsche an der Bundestagswahl teilnehmen.

30.01.2025
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Wenn am 23. Februar ein neuer Bundestag gewählt wird, sind auch drei bis vier Millionen Deutsche wahlberechtigt, die im Ausland leben. Da es im Ausland keine Meldepflicht gebe, könne diese Zahl nur vage geschätzt werden, hieß es kürzlich aus dem Auswärtigen Amt. Dass sogenannte Auslandsdeutsche an der Bundestagswahl teilnehmen dürfen, war nicht immer so. Erst am 7. Februar 1985 beschloss der Bundestag eine entsprechende Änderung des Bundeswahlgesetzes.

500.000 Auslandsdeutsche von Änderung des Wahlrechts betroffen

Danach erhielten Deutsche, die in Staaten des Europarats lebten, ein faktisch uneingeschränktes Wahlrecht. Bundesdeutsche in anderen Ländern konnten den Bundestag nur dann mitwählen, wenn sie sich nicht schon länger als zehn Jahre im Ausland aufhielten. Vorher waren nur Auslandsdeutsche und ihre Familien wahlberechtigt, die sich als Angehörige des öffentlichen Dienstes auf Anordnung ihrer Dienstherren außerhalb der Bundesrepublik aufhielten. Gleichzeitig wurde mit der Novelle das Auszählungsverfahren geändert und Wahlwerbung in der Nähe eines Wahllokals am Wahltag verboten.

Foto: picture alliance/dpa/Christoph Soeder

An der Bundestagswahl können auch mehrere Millionen Deutsche teilnehmen, die im Ausland leben.

Von der Änderung des Wahlrechts für Auslanddeutsche waren 1985 Schätzungen zufolge etwa 500.000 Wähler betroffen. Sie lebten entweder in Westeuropa oder waren im Auftrag der Bundesrepublik, aus beruflichen Gründen oder für internationale Organisationen im Ausland tätig. Auch Seeleute auf Schiffen, die nicht die Bundesflagge führten, wurden einbezogen.

"Die weltweiten Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Bürger, Firmen und Institutionen, insbesondere auf wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet", erklärte der Berichterstatter aus dem Innenausschuss, Franz Heinrich Krey (CDU), führten dazu, dass "immer mehr Bundesbürger zeitlich befristet in aller Welt leben." Vor allem der Freizügigkeit in Westeuropa solle mit der Neuregelung Rechnung getragen werden.

Zahl der im Ausland lebenden Deutschen steigt seit Jahren an

Aus der SPD wurden unterdessen Bedenken laut. So schloss die neue Regelung auch einige tausend Deutsche ein, "die in der Bundesrepublik gelebt haben und heute in der DDR zu Hause sind". Dies könne "mit erheblichen politischen Belastungen verbunden sein", warnte der SPD-Abgeordnete Heinrich Klein in der Bundestagsdebatte. Darüber hinaus störte sich die SPD an der Zehn-Jahres-Frist für Deutsche, die außerhalb des Gebiets des Europarats lebten: Die Sozialdemokraten favorisierten eine strengere Regelung mittels Fünf-Jahres-Frist.

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Die FDP hielt davon nichts: Man sei "auf dem richtigen Wege", betonte Torsten Wolfgramm. Das Wahlrecht werde schließlich "nicht frei Haus (...) nach Tokio oder nach Los Angeles geschickt". Vielmehr müsse sich jeder "um die ganzen Formalien kümmern" und sich die erforderlichen "Unterlagen zuschicken lassen". Man habe "eine für jeden einzelnen mühsame Schranke" errichtet, "die es verwehrt, dass jemand ohne besonderes Interesse dieses Wahlrecht wahrnehmen kann".

Die Zahl der Auslandsdeutschen, die sich in Wählerverzeichnisse eintragen ließen, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Von rund 67.000 bei der Bundestagswahl 2013 auf etwa 129.000 bei der Wahl 2021. Für die anstehende Bundestagswahl werden bei den zuständigen Gemeinden bis 2. Februar schriftliche Anträge berücksichtigt.