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Nach dem Bruch der Linksfraktion klagte André Hahn gegen seinen "Ausschluss" aus dem Geheimdienstgremium. Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage nun verworfen.
Das Bundesverfassungsgericht verwehrt dem Linken-Abgeordneten André Hahn die Wiederaufnahme ins Parlamentarische Kontrollgremium. Den Sitz hat nun die Union.
Die Spitzen der Nachrichtendienste berichten vor dem Geheimdienstkontrollgremium über extremistische Bedrohungen. Auch die Lage im Nahen Osten ist Thema.