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Geheimdienstkontrolle im Bundestag : Linke bleibt beim Kontrollgremium vorerst außen vor

Das Bundesverfassungsgericht verwehrt dem Linken-Abgeordneten André Hahn die Wiederaufnahme ins Parlamentarische Kontrollgremium. Den Sitz hat nun die Union.

22.02.2024
2024-02-22T16:10:39.3600Z
1 Min

Der Linken-Abgeordnete André Hahn wird vorerst nicht wieder Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Mittwoch einen Eilantrag des Abgeordneten als unzulässig ab (2 BvE 1/24). Hahn hatte Klage angestrengt, nachdem er nach der Auflösung der Linksfraktion im Dezember 2023 nicht mehr zu Sitzungen des Gremiums eingeladen worden war. Hahn ist der Meinung, dass seine Mitgliedschaft durch seine Wahl im April 2022 für die gesamte Legislaturperiode gilt und nicht vom Fraktionsstatus abhängt. Laut Gericht hat der Abgeordnete die von ihm behauptete Verletzung seiner Abgeordnetenrechte aber nicht substantiiert aufgezeigt. In der Hauptsache steht die Entscheidung aber noch aus.

Christdemokrat ins Kontrollgremium gewählt, AfD geht weiterhin leer aus

Mit dem Eilantrag hatte Hahn eine Neubesetzung im Gremium mit einem Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion verhindern wollen. Diese ist nun umgesetzt. Am Donnerstag wählte der Bundestag Marc Henrichmann (CDU) in das Gremium. Keine Mehrheit fand erneut ein Wahlvorschlag der AfD. Die Fraktion hatte den Abgeordneten Jan Ralf Nolte vorgeschlagen. Der Sitz der Fraktion bleibt damit weiterhin vakant. In dieser Legislaturperiode hatte noch kein Abgeordneter der AfD das notwendige Quorum erreicht.

Das Parlamentarische Kontrollgremium kontrolliert den Bundesverfassungsschutz, den Militärischen Abschirmdienst und den Verfassungsschutz. Vorsitzender ist Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen).

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